Ansprechpersonen:
Folgende Instrumente/Spezialisierungen können als Hauptfach gewählt werden:
Instrument
_Jazz-Gesang
_Jazz-E-Bass
_Jazz-Gitarre
_Jazz-Klavier
_Jazz-Kontrabass
_Jazz-Posaune
_Jazz-Saxophon
_Jazz-Schlagzeug
_Jazz-Trompete
_Jazz-Violine
_Komposition/Arrangement - In Kombination mit einem der oben angeführten Hauptfächer.
_Hinweis: Für das Hauptfach "Komposition/Arrangement" gibt es aktuell keine freien Kapazitäten und daher ist hier keine Bewerbung möglich
_Nachweis der allgemeinen Hochschulreife. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)
_Nachweis der künstlerischen Eignung bzw. besonderen künstlerischen Begabung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Von dem Nachweis der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen wird (siehe Rahmeneignungsprüfungsordnung Nr. 399 §8)
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Originalsprache bzw. mit offizieller Übersetzung eingereicht werden.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A) ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (z.B. Gymnasium, Realschule); alternativ letztes Schulzeugnis
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
B) ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Eignungsprüfung für den Studiengang Jazz | Performing Artist findet in der Regel in den ersten Mai Wochen statt. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür persönlich vor Ort sein müssen.
Die Feststellung der künstlerischen Eignung besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung:
I. Praktische Prüfung im künstlerischen Hauptfach – „Jazz/Performing Artist“
Es sind zwei von drei vorbereiteten Stücken eigener Wahl und unterschiedlicher Tempi aus dem Bereich des Jazz und angrenzender Stilistiken mit Thema und Improvisation vorzutragen. Eines dieser Stücke muss ein Jazz-Standard sein. Die Fähigkeiten im Vom- Blatt-Spiel bzw. Singen werden anhand vorgegebener Musikbeispiele geprüft. Die Prüfungsdauer beträgt etwa 15 Minuten. Begleitmusiker werden gestellt (aktuelle Studierende).
II. Musiktheorie -„Jazz-Performing Artist“
Es sind Fähigkeiten zum hörenden Erkennen (Gehörbildung) und grundlegende Jazztheoretische Kenntnisse nachzuweisen. Der Bereich der Gehörbildung umfasst das Erkennen von Intervallen, Skalen, Harmonien und einfachen Akkordverbindungen. Im theoretischen Bereich werden Fragen zu Skalen- und Akkordbildung sowie zu grundlegenden funktionsharmonischen Zusammenhängen gestellt. Die theoretische Prüfung erfolgt im Anschluss an die praktische Prüfung des künstlerischen Hauptfaches.
Studienbeginn AB Wintersemester 2023/24
Nr. 473 | Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Jazz Performing Artist vom 28.02.2024
Studienbeginn AB Wintersemester 2022/23
Nr. 411 | Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Jazz Performing Artist vom 19.01.2022
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Jazz – Performing Artist (B.Mus.) zur PO Nr. 411
Studienbeginn AB Wintersemester 2014/15
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Jazz – Performing Artist (B.Mus.) zur PO vom 11.06.2014
Studienbeginn VOR Wintersemester 2014/15
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Jazz – Performing Artist (B.Mus.) vom 19.06.2013
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.