Ansprechpersonen:
Instrumentales Duo
_Akkordeon
_Barockcello
_Barockvioline
_Blockflöte
_Cembalo
_Fagott
_Gitarre
_Harfe
_Horn
_Klarinette
_Klavier
_Kontrabass
_Oboe
_Orgel
_Posaune
_Querflöte
_Schlagzeug
_Traversflöte
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Violine
_Violoncello
Komposition
Kammermusik
_Akkordeon
_Barockcello
_Barockvioline
_Blockflöte
_Cembalo
_Fagott
_Gitarre
_Harfe
_Horn
_Klarinette
_Klavier
_Kontrabass
_Oboe
_Orgel
_Posaune
_Querflöte
_Schlagzeug
_Traversflöte
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Violine
_Violoncello
Instrumentalsolist*in mit instrumentalem Hauptfach
_Akkordeon
_Barockcello
_Barockvioline
_Blockflöte
_Cembalo
_Fagott
_Gitarre
_Harfe
_Horn
_Klarinette
_Klavier
_Kontrabass
_Oboe
_Orgel
_Posaune
_Querflöte
_Schlagzeug
_Traversflöte
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Violine
_Violoncello
Bitte beachten Sie für alle Bereiche den etwaigen Hinweis "Ausgesetzte Studienoptionen", für die dann keine Bewerbung möglich ist.
Für das Instrument Akkordeon und Orgel (Studienrichtung Instrumentalsolist*in) gibt es keine freien Kapazitäten, Daher sind hier keine Bewerbungen möglich.
_Abschluss eines Musikstudiums (Diplom, Bachelor, Master oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss) mit der Note "sehr gut" (mind. 1,5) oder Nachweis einer herausragenden künstlerischen Begabung durch Erfolge bei internationalen Wettbewerben (Preise) und eine erfolgreiche internationale Konzerttätigkeit.
Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Kammermusikensembles müssen zudem eine vorausgegangene gemeinsame Konzerttätigkeit nachweisen
_Nachweis der künstlerischen Eignung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A1 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. November (für das folgende Sommersemester) bzw. am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 1. Oktober bis 15. November und 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Originalsprache bzw. mit offizieller Übersetzung eingereicht werden.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A. ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (z.B. Gymnasium, Realschule); alternativ letztes Schulzeugnis
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
B. ZUM STUDIENWUNSCH
_Ein Gutachten des gewünschten zukünftigen Hauptfachlehrersan Folkwang, in dem das Studienvorhaben positiv bewertet wird (bitte frühzeitig vor der Bewerbung Kontakt aufnehmen!)
_Wenn vorhanden, Nachweise von Erfolgen bei internationalen Wettbewerben (Preise) bzw. internationale Konzerttätigkeit
C. ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Eignungsprüfungen für das Wintersemester finden in der Regel in den ersten Mai Wochen statt und die Eignungsprüfungen für das Sommersemester Ende Januar. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür persönlich vor Ort sein müssen.
Instrumentales Hauptfach
_Dauer der Prüfung: ca. 30 Minuten
_Vorzubereitendes Programm: Programm von mindestens 45 Minuten Länge mit repräsentativen Stücken aus wenigstens drei für das Instrument wichtigen Stilbereichen
_Inhalt der Prüfung: die Kommission wählt unmittelbar vor der Prüfung bis zu 30 Minuten zum Vorspiel aus
Kammermusik
_Dauer der Prüfung: bis zu 45 Minuten
_Vorzubereitendes Programm: Programm von mindestens 45 Minuten Dauer
_Inhalt der Prüfung: die Kommission wählt unmittelbar vor der Prüfung bis zu 45 Minuten zum Vorspiel aus
Komposition
_Dauer der Prüfung: ca. 30 Minuten
_Vorzubereitendes Programm: einzureichen ist eine Mappe mit eigenen Werken
_Inhalt der Prüfung: Kolloquium von bis zu 30 Minuten Dauer auf der Grundlage der eingereichten Mappe
Studienbeginn AB Wintersemester 2017/18
Nr. 302 | Prüfungsordnung für den Exzellenzstudiengang Folkwang Konzertexamen vom 13.09.2017
Studienbeginn VOR Wintersemester 2017/18
Nr. 200 | Prüfungsordnung für den Exzellenzstudiengang Folkwang Konzertexamen vom 18.02. 2014
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.