Musik

Instrumentalausbildung (Master of Music) - bisher: M.Mus. Professional Performance

Basisinfos & Bewerbung

  • Fachbereich: 1
  • Abschluss: Master of Music (M.Mus.)
  • Regelstudienzeit: 4 Semester in Vollzeit (Teilzeitstudium möglich)
  • Workload: 120 ECTS Credits
  • Unterrichtssprache: Deutsch
  • Träger: Folkwang Universität der Künste
  • Studienbeginn: Jeweils zum Wintersemester im Oktober und zum Sommersemester im April

Hauptfächer

Instrumente

 

_Generalbass
_Akkordeon
_Blockflöte
_Fagott
_Gitarre
_Harfe
_Horn
_Klarinette
_Klavier
_Kontrabass
_Oboe
_Orgel
_Posaune
_Querflöte
_Schlagzeug
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Violine
_Violoncello

 

Bitte beachten Sie den folgenden "Hinweis: Ausgesetzte Studienoptionen", für die dann keine Bewerbung möglich ist.


Hinweis: Studieninteressierte für einen Masterstudiengang mit dem Schwerpunkt Alte Musik, Neue Musik, Kammermusik, Vokales Duo für Pianist*innen oder Instrumentales Duo mit Pianist*in bewerben sich bitte für den M. Mus. Instrumentale Spezialisierung (früher M. Mus. Instrumentalausbildung).

Hinweis: Ausgesetzte Studienoptionen

Für die Instrumente Akkordeon & Orgel gibt es aktuell keine freien Kapazitäten und daher sind hier keine Bewerbungen möglich.

Zugangsvoraussetzungen

_Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses in einem einschlägigen Studiengang der Musik. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html


_Nachweis der künstlerischen Eignung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung

Sprachvoraussetzungen

_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 nachweisen.

_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Kosten

_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.

 

_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.

 

_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.

Inklusion

Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. November (für das folgende Sommersemester) bzw. am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 1. Oktober bis 15. November und 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet.

Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:

A. ZU IHRER PERSON

 

_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)

 

_Passfoto (optional)

 

_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule

 

_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)

 

_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html

 

_Für die erste Stufe der Eignungsprüfung, d.h. die 'Digitale Vorrunde', müssen Sie zudem bereits einen Link hochladen. Weitere Informationen finden Sie unten beim Abschnitt "Eignungsprüfung".

 

B. ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG

 

_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)

Eignungsprüfung (zweistufiges Verfahren)

Die Eignungsprüfung findet als zweistufiges Verfahren statt und setzt sich zusammen aus einer ‚digitalen Vorrunde‘ (1. Stufe) und einer ‚Präsenzprüfung‘ (2. Stufe). 

 

Die instrumentalspezifischen Anforderungen finden Sie in § 4 und im Anhang der Püfungsordnung:


Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Instrumentalausbildung (M.Mus.) vom 13.12.2023

 

Die erste Stufe wird digital durchgeführt und besteht in dem fristgerechten Einreichen einer Videoaufnahme auf elektronischem Weg (Videolink). Angaben zur Übermittlung der Videoaufnahme finden Sie auf unserer Webseite "Digitale Vorrunde'.

 

Die Frist zur Einreichung entspricht der Bewerbungsfrist. Die Aufnahme sollte grundsätzlich nicht älter als 6 Monate sein – und bei Querflöte nicht älter als 3 Monate. Werke, die keine reinen Solostücke sind, sind mit entsprechender Begleitung einzureichen. Ist eine Orchesterbegleitung o.ä. vorgesehen, kann diese durch eine Klavierbegleitung ersetzt werden. Wird die ‚digitale ‚Vorrunde‘ des Prüfungsverfahrens bestanden, erfolgt eine Einladung zur ‚Präsenzprüfung‘. Die Präsenzprüfung besteht aus einem Vorspiel von stilistisch unterschiedlichen Werken höchsten Anspruchs.

 

Die Bewertungskriterien für die erste Stufe sind:


_instrumentaltechnischer Leistungsstand

_musikalische Ausdrucksfähigkeit

_stilistisches Differenzierungsvermögen/ Stilsicherheit

 

Die Bewertungskriterien für die zweite Stufe sind:

_instrumentaltechnischer Leistungsstand

_musikalische Ausdrucksfähigkeit

_stilistisches Differenzierungsvermögen/ Stilsicherheit

_Ästhetik und Sinn für den Klang

_Bühnenpräsenz

Einschreibung

Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.


Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.