Ansprechpersonen:
_Nachweis der allgemeinen Hochschulreife. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html (vorzulegen bei Einschreibung im September)
_Nachweis der künstlerischen Eignung bzw. besonderen künstlerischen Begabung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Von dem Nachweis der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen wird (siehe Rahmeneignungsprüfungsordnung Nr. 494 §9). In diesem Fall muss mindestens der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vorliegen.
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ist das Sprachniveau C1 bei der Einschreibung nachzuweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das Deutschlandsemesterticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
_Bitte beachten Sie: Im Studiengang Intermediale Gestaltung kommen mitunter Materialkosten auf Sie zu.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
_Tabellarischer Lebenslauf (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Letztes Zeugnis bzw. Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (das hochschulqualifizierende Zeugnis ist bei Nachweis der künstlerischen Eignung erst zur Einschreibung im September erforderlich)
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Portfolio (Mappe mit eigenen Arbeiten) als PDF, idealerweise kleiner als 25 MB und maximal 100 MB
_mindestens 20 eigenständig erstellte künstlerische und gestalterische Arbeiten
_Möglich sind grafische, fotografische, typografische, zeichnerische, räumliche, interaktive und zeitbasierte Arbeitsbeispiele. Die Arbeiten sollen Aufschluss über die Arbeitsmethoden, Interessen, das Vorstellungs- und Darstellungsvermögen sowie die Fähigkeit zur eigenständigen Wahrnehmung der Bewerber*innen widerspiegeln.
_Zeitbasierte Arbeiten (Video, Film, Animation) können als MP4, idealerweise kleiner als 25 MB und maximal 100 MB, hochgeladen werden. Größere Dateien können im PDF als Link zu einer entsprechenden Video-Plattformen eingebunden werden. Für Arbeitsproben, die eine Länge von 2 Minuten überschreiten, muss der Kommission ein Ausschnitt von 2 Minuten benannt werden (Beispiel: Start bei 00:30 | Stopp bei 02:30 min).
_Versicherung, dass die vorgelegten Arbeiten selbstständig angefertigt wurden
_Motivationsschreiben („Letter of Intent“)
_Eine Hausarbeit. Thema 2026: "100 Jahre Folkwang?"
_Nachrichten können uns als Bild, Text oder Code erreichen. Sie sind das Grundelement der Kommunikation. Entwerfen Sie zu dem Thema eine künstlerische und gestalterische Arbeit, die Rückschlüsse über Ihre Gedanken, Ihren gestalterischen Weg und Ihre Auseinandersetzung mit Medien bzw. Techniken aufzeigt. Es kann sich um eine komplexe Einzelarbeit oder eine Serie handeln. Techniken und Medien sind freigestellt.
_Die Hausarbeit kann im Portal im Dateiformat PDF oder MP4, idealerweise kleiner als 25 MB und maximal 100 MB eingereicht werden. Größere Dateien können im PDF als Link zu einer entsprechenden Cloudspeicherlösung / Video-Plattform eingebunden werden.
Studieninteressierte haben die Möglichkeit sich für eine Fach- und Mappenberatung anzumelden. Dabei wird ihnen Gelegenheit gegeben, ihre Arbeiten vor der Bewerbung mit einem Dozenten zu besprechen. Es empfiehlt sich, alle vorhandenen Arbeiten ohne Vorauswahl bereitzuhalten. Die Studienfachberatung findet grundsätzlich von November bis Februar statt.
Anmeldung und Terminvereinbarung:
Termine können Studieninteressierte selbst über über einen Online Terminplaner buchen.
Sonja Zenker
_Dezernat Studium und Internationales
_Prüfungsamt & Studierendenangelegenheiten | FB 4
+49 (0) 201_6505-1410
sonja.zenker(at)folkwang-uni.de
Das Eignungsprüfungsverfahren für den Bachelorstudiengang Intermediale Gestaltung ist zweistufig. Es besteht aus der Vorauswahl und einem Gespräch mit der Kommission.
Die Vorauswahl wird anhand der Mappe, des „Letters of Intent“ und der Hausaufgabe getroffen. Ausgewählte Bewerber*innen werden zu einem ca. 15-minütigem Gespräch mit der Prüfungskommission in Präsenz vor Ort oder digital als Videokonferenz eingeladen. Themen des Gesprächs sind hauptsächlich die Hausaufgabe und das Motivationsschreiben. Die Gespräche dienen zur besseren Beurteilung der gestalterischen Arbeit, des Reflexionsvermögens, der rhetorischen Ausdrucksfähigkeit sowie des studien- und fachspezifischen Interesses. Die Gespräche bieten den Bewerber*innen außerdem die Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck von den Lehrenden des Studiengangs und der Fokwang Universität der Künste zu verschaffen.
Studienbeginn ab Wintersemester 2026/27
Studienbeginn ab Wintersemester 2025/26
Modulhandbuch B.A. Kommunikationsdesign für PO Nr. 502
Studienbeginn ab Wintersemester 2024/25
Nr. 464 | Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Fotografie, Kommunikationsdesign und Product Design vom 13.12.2023
Modulhandbuch B.A Kommunikationsdesign für PO Nr. 464
Studienbeginn ab Wintersemester 2022/23
Studienbeginn ab Wintersemester 2019/20
Modulhandbuch B.A. Kommunikationsdesign zur Prüfungsordnung Nr. 353
Studienbeginn ab Wintersemester 2018/19
Modulhandbuch B.A. Kommunikationsdesign zur Prüfungsordnung Nr. 341
Studienbeginn ab Wintersemester 2015/16
Modulhandbuch B.A. Kommunikationsdesign zur Prüfungsordnung Nr. 233
Studienbeginn ab Wintersemester 2013/14
_Studienbeginn ab Wintersemester 2012/13
Modulhandbuch B.A. Kommunikationsdesign zur Prüfungsordnung Nr. 134
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.