Ansprechpersonen:
_Nachweis der allgemeinen Hochschulreife. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)
_Nachweis der künstlerischen Eignung bzw. besonderen künstlerischen Begabung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Von dem Nachweis der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen wird (siehe Rahmeneignungsprüfungsordnung Nr. 399 §8)
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_Bei Fragen zu Sprachnachweisen wenden Sie sich bitte an Stefanie Melters (melters(at)folkwang-uni.de)
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Bei gleichzeitigen Bewerbungen für mehrere Studiengänge wird für den Erstantrag eine Gebühr in Höhe von 50,00 € und für jeden folgenden Antrag eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. Der Betrag wird im Bewerbungsportal automatisch berechnet und Ihnen angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. November (für das folgende Sommersemester) eingereicht werden. Vom 1. Oktober bis 15. November ist das Portal für Bewerbungen geöffnet.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A. ZU IHRER PERSON
_tabellarischer Lebenslauf (optional)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
B. ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Feststellung der künstlerischen Eignung besteht aus einer digitalen Vorrunde (1. Stufe des Auswahlverfahrens) und einer mehrstufigen Präsenzprüfung (2. Stufe des Auswahlverfahrens).
Zum erfolgreichen Durchlaufen des Prozesses zur Feststellung der künstlerischen Eignung müssen sämtliche, im Folgenden genannten Anforderungen der beiden Stufen erfüllt sein.
Digitale Vorrunde (1. Stufe des Auswahlverfahrens)
Für die digitale Vorrunde gelten die folgenden formalen Anforderungen:
Die Bewerber*innen reichen fristgerecht zum 15. November im Bewerbungsportal eine eigene Videoaufnahme auf elektronischem Weg ein,
die Bewerber*innen beachten die gültigen formalen Vorgaben (siehe unsere Webseite zur digitalen Vorrunde),
die Bewerber*innen senden eine Videoaufnahme ein, die nicht älter als 6 Monate und nicht länger als 15 Minuten ist,
die Videoaufnahme ist weder akustisch noch optisch nachbearbeitet, alle Bestandteile des Videos sind zu einem Video zusammengestellt (geschnitten)
die Videoaufnahme enthält
_eine kurze persönliche Vorstellung (Name, Alter und die Angaben, welche 3 Rollen vorbereitet wurden),
_eine klassische Rolle (geschrieben bis 1930),
_eine moderne Rolle (geschrieben nach 1930) sowie eine/n
_selbstgeschriebene/n Monolog/Spielszene
(Dauer der Rollen bzw. der/s Monolog/Spielszene jeweils ca. 3 Minuten)
in der Videoaufnahme sind die Bewerber*innen allein und in Ganzkörperansicht zu sehen; nur bei der kurzen persönlichen Vorstellung reicht eine Ansicht von Kopf bzw. Oberkörper.
Für die digitale Vorrunde gelten die folgenden inhaltlichen Kriterien:
1. die spielerische und physische Wandlungsfähigkeit,
2. die Vorstellungskraft und Fantasie,
3. das stimmliche und sprachliche Ausdrucksvermögen.
Die digitale Vorrunde wird zusammengefasst mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ gewertet. Bewerber*innen, die bestanden haben, werden schriftlich zur Präsenzprüfung eingeladen.
Präsenzprüfung (2. Stufe des Auswahlverfahrens)
Die Präsenzprüfung besteht aus mehreren Prüfungsdurchgängen mit praktischen Prüfungen. Im ersten Prüfungsdurchgang werden die folgenden Bestandteile erwartet:
1. Vorspiel einer klassischen Rolle,
2. Vorspiel einer modernen Rolle und
3. Vorspiel einer/m selbstgeschriebenen Monolog/Spielszene, der*die mit einem Titel versehen wurde.
Im ersten Prüfungsdurchgang können die Rollen der digitalen Vorrunde nochmals gezeigt werden. Die Rollen und der Monolog bzw. die Spielszene des ersten Prüfungsdurchgangs sollten sich deutlich voneinander unterscheiden. In den weiteren Prüfungsdurchgängen werden unterschiedliche Übungssequenzen aus den Bereichen Bewegungstraining, Stimmarbeit und chorografisches Training durchgeführt.
Die Kriterien für die Bewertung der Präsenzprüfung entsprechen denen der digitalen Vorrunde
Studienbeginn ab Sommersemester 2022 - Aktuell
Nr. 396 | Prüfungsordnung für den Studiengang Schauspiel (Artist Diploma) vom 11.08.2021
Modulhandbuch zur PO 396 für den Studiengang Schauspiel (Artist Diploma)
Studienbeginn ab Sommersemester 2020 - Auslaufend
Nr. 357 | Prüfungsordnung für den Studiengang „Schauspiel“ (Artist Diploma) vom 23.10.2019
Modulhandbuch zur PO 357 für den Studiengang Schauspiel (Artist Diploma)
Studienbeginn ab Sommersemester 2014 - Auslaufend
Nr. 156 | Prüfungsordnung für den Studiengang Schauspiel (Artist Diploma) vom 30.01.2013
Modulhandbuch zur PO 156 für den Studiengang Schauspiel (Artist Diploma)
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum sowie Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Um sich einschreiben zu können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
_ausgefüllte Anträge auf Einschreibung UND auf Folkwang Card (beide haben Sie mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten)
_Nachweis einer Krankenversicherung ODER der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (d.h. Anerkennung Ihrer ausländischen durch eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland – siehe Infos des DAAD)
_Original ODER beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (bei ausländischen Zeugnissen unbedingt eine beglaubigte deutsche Übersetzung)
_Falls noch nicht im Bewerbungsverfahren erbracht: Sprachnachweis für das im Studiengang erforderliche Spracheingangsniveau (nur erforderlich, wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben). Einen Überblick erhalten Sie in der Tabelle aller Sprachanforderungen, weitere Informationen zu Sprachnachweisen an Folkwang finden Sie auf den Webseiten zu Deutsch als Fremdsprache.
_Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags