Ansprechpersonen:
_Nachweis der allgemeinen Hochschulreife. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)
_Nachweis der künstlerischen Eignung bzw. besonderen künstlerischen Begabung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Von dem Nachweis der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen wird (siehe Rahmeneignungsprüfungsordnung Nr. 399 §8)
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Im Studiengang Regie wird Inklusion besonders groß geschrieben. Weitere Informationen zur Inklusion im Studiengang finden Sie hier.
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. November (für das folgende Sommersemester) eingereicht werden. Vom 1. Oktober bis 15. November ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Originalsprache bzw. mit offizieller Übersetzung eingereicht werden.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A. ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (z.B. Gymnasium, Realschule); alternativ letztes Schulzeugnis
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
B. ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Eignungsprüfungen finden in der Regel im Januar statt. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür persönlich vor Ort sein müssen.
Die Eignungsprüfung besteht aus einem mehrstufigen Prozess, bei dem das Ausscheiden aus dem Prüfungsverfahren nach jeder Prüfungsrunde möglich ist.
Nach der Bewerbungsfrist werden Sie aufgefordert eine schriftliche Hausarbeit (Beantwortung von Fragen und ein Regie-Konzept) zu verfassen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.
Bewerber*innen, die zur zweiten Runde zugelassen sind, werden zur praktischen Eignungsprüfung vor Ort eingeladen. Bei der zweiten Runde handelt es sich um eine mündliche Prüfung, die aus einem Kolloquium von bis zu 45 Minuten Dauer besteht.
Die dritte Runde umfasst einen praktischen Prüfungsteil mit drei Teilen:
1. Vorsprechen von zwei Rollenausschnitten eigner Wahl
2. Präsentation zu einem vorgegebenen Thema (max. 10 Min.)
3. Regieübung an einer vorgegebenen Szene mit einem-zwei Schauspielstudierenden (max. 30 Min.). Der Text wird anlässlich der mündlichen Prüfung ausgehändigt, sofern deren Ausgang eine Fortsetzung des Feststellungsverfahrens rechtfertigt.)
Nach dem praktischen Teil findet ggf. noch ein Kolloquium in Form eines Reflexionsgesprächs statt.
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.