Ansprechpersonen:
_Nachweis der allgemeinen Hochschulreife. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)
_Nachweis der künstlerischen Eignung bzw. besonderen künstlerischen Begabung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Von dem Nachweis der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen wird (siehe Rahmeneignungsprüfungsordnung Nr. 399 §8)
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. November (für das folgende Sommersemester) eingereicht werden. Vom 1. Oktober bis 15. November ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Originalsprache bzw. mit offizieller Übersetzung eingereicht werden.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A. ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (z.B. Gymnasium, Realschule); alternativ letztes Schulzeugnis
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
B. ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Feststellung der künstlerischen Eignung besteht aus einer mehrstufigen Präsenzprüfung mit praktischen Prüfungen.
Im ersten Prüfungsdurchgang werden die folgenden Bestandteile erwartet:
1. Vorspiel einer klassischen Rolle,
2. Vorspiel einer modernen Rolle und
3. Vorspiel eines/r selbstgeschriebenen Monolog/Spielszene, der/die mit einem Titel versehen wurde.
Die Rollen und der Monolog bzw. die Spielszene des ersten Prüfungsdurchgangs sollten sich deutlich voneinander unterscheiden. In den weiteren Prüfungsdurchgängen werden unterschiedliche Übungssequenzen aus den Bereichen Bewegung, Stimme/Sprechen und Spiel durchgeführt.
Für die Bewertung der gezeigten Leistung gelten die folgenden inhaltliche Kriterien:
1. die spielerische und physische Wandlungsfähigkeit,
2. die Vorstellungskraft und Fantasie,
3. das stimmliche und sprachliche Ausdrucksvermögen.
Studienbeginn ab Sommersemester 2024 - Aktuell
Nr. 449 | Prüfungsordnung für den Studiengang Schauspiel (Artist Diploma) vom 14.06.2023
Studienbeginn ab Sommersemester 2022 - Auslaufend
Nr. 396 | Prüfungsordnung für den Studiengang Schauspiel (Artist Diploma) vom 11.08.2021
Modulhandbuch zur PO 396 für den Studiengang Schauspiel (Artist Diploma)
Studienbeginn ab Sommersemester 2020 - Auslaufend
Nr. 357 | Prüfungsordnung für den Studiengang „Schauspiel“ (Artist Diploma) vom 23.10.2019
Modulhandbuch zur PO 357 für den Studiengang Schauspiel (Artist Diploma)
Studienbeginn ab Sommersemester 2014 - Auslaufend
Nr. 156 | Prüfungsordnung für den Studiengang Schauspiel (Artist Diploma) vom 30.01.2013
Modulhandbuch zur PO 156 für den Studiengang Schauspiel (Artist Diploma)
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.