Ansprechpersonen:
_Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, auf dem das Masterstudium aufbaut. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Nachweis der künstlerischen Eignung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. November (für das folgende Sommersemester) bzw. am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 1. Oktober bis 15. November und 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Originalsprache bzw. mit offizieller Übersetzung eingereicht werden.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A. ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (z.B. Gymnasium, Realschule); alternativ letztes Schulzeugnis
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Für die erste Stufe der Eignungsprüfung, d.h. die 'Digitale Vorrunde', müssen Sie zudem bereits einen Link hochladen. Weitere Informationen finden Sie unten beim Abschnitt "Eignungsprüfung".
B. ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Feststellung der künstlerischen Eignung besteht aus einer digitalen Vorrunde (1. Stufe des Auswahlverfahrens) und einer Präsenzprüfung (2. Stufe des Auswahlverfahrens). Zum erfolgreichen Durchlaufen des Prozesses zur Feststellung der künstlerischen Eignung müssen sämtliche, im Folgenden genannten Anforderungen der beiden Stufen erfüllt sein.
Digitale Vorrunde (1. Stufe des Auswahlverfahrens)
Für die digitale Vorrunde gelten die folgenden formalen Anforderungen:
1. Die Bewerber*innen reichen fristgerecht bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. November (für das folgende Sommersemester) bzw. am 15. März (für das folgende Wintersemester) im Bewerbungsportal eine eigene Videoaufnahme auf elektronischem Weg ein,
2. die Bewerber*innen beachten die gültigen formalen Vorgaben (siehe unsere Webseite zur digitalen Vorrunde)
3. die Bewerber*innen senden eine Videoaufnahme ein, die nicht älter als 6 Monate und nicht länger als 15 Minuten ist,
_die Videoaufnahme ist weder akustisch noch optisch nachbearbeitet (nicht geschnitten) und
_die Videoaufnahme enthält die gesangliche Präsentation von drei Werken aus verschiedenen Stilepochen in drei verschiedenen Sprachen. Davon muss ein Werk in deutscher Sprache vorgetragen werden, ein Werk muss ein Rezitativ mit Arie sein, ein Werk muss ein Kunstlied sein und ein Werk muss aus der Zeit nach 1950 stammen. Alle Werke können auch ohne Begleitung vorgetragen werden.
Für die digitale Vorrunde gelten die folgenden inhaltlichen Kriterien:
1. das stimmlich-technische Vermögen und die Klangqualität,
2. die technische und künstlerische Bewältigung des Programms,
3. das künstlerische Ausdrucksvermögen und die Bühnenpräsenz,
4. die stilistische Sicherheit und Musikalität und
5. das stimmliche und künstlerische Potential.
Bewerber*innen, die bestanden haben, werden schriftlich zur Präsenzprüfung eingeladen.
Präsenzprüfung (2. Stufe des Auswahlverfahrens)
Die Präsenzprüfung besteht aus dem Vorsingen von fünf Werken aus verschiedenen Stilrichtungen und Epochen (Oper/Oratorium/Lied).
Kriterien für die Bewertung der künstlerischen Eignung im Rahmen der Präsenzprüfung sind:
1. die individuelle Stimmqualität,
2. der technische, interpretatorische und musikalische Leistungsstand und
3. die Bühnenpräsenz.
Studienbeginn AB Wintersemester 2023/24 - Aktuell
Nr. 452 | Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Gesang | Musiktheater (M.Mus.) vom 12.07.2023
Modulhandbuch zur PO 452 Bachelor of Music Gesang|Musiktheater (M.Mus.)
Studienbeginn AB Wintersemester 2021/22 - Auslaufend
Nr. 395 | Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Gesang|Musiktheater (M.Mus.) vom 11.08.2021
Modulhandbuch für den Masterstudiengang „Gesang/ Musiktheater“ (M.Mus.)
Studienbeginn AB Wintersemester 2018/19 - Auslaufend
Nr. 333 | Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Gesang/ Musiktheater“ vom 08.08.2018
Modulhandbuch für den Masterstudiengang „Gesang/ Musiktheater“ (M.Mus.)
Studienbeginn VOR Wintersemester 2018/19 - Auslaufend
Nr. 174 | Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Music Voice Performance (M.Mus.) vom 26.06.2013
Modulhandbuch für den Studiengang Master of Music Voice Performance (M.Mus.)
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.