Ansprechpersonen:
_Berufsqualifizierender Hochschulabschluss, z.B. Bachelor. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Nachweis der künstlerischen Eignung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Nachweis einschlägiger praktischer Erfahrung
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Originalsprache bzw. mit offizieller Übersetzung eingereicht werden.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A) ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (z.B. Gymnasium, Realschule); alternativ letztes Schulzeugnis
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
Für die erste Stufe der Eignungsprüfung, d.h. die 'Digitale Vorrunde', müssen Sie zudem bereits einen Link hochladen. Weitere Informationen finden Sie unten beim Abschnitt "Eignungsprüfung".
B) ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Eignungsprüfung findet als zweistufiges Verfahren statt und setzt sich zusammen aus einer ‚Vorrunde‘ und einer ‚Hauptrunde‘. Die erste Stufe wird digital durchgeführt und besteht in dem fristgerechten Einreichen eines Portfolios mit eigenen Arbeiten und einem Entwurf für ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben (Projektplan) auf elektronischem Weg (Dateilink). Die Frist zur Einreichung entspricht der Bewerbungsfrist. Wird die digitale ‚Vorrunde‘ des Prüfungsverfahrens bestanden, erfolgt eine Einladung zur ‚Hauptrunde‘.
Inhalt der Prüfung: Vorzulegende Arbeiten können als Partitur, Tonträger, Videos, etc. mit der Bewerbung eingereicht werden. Der Projektplan soll die Themen und angestrebten Resultate der künstlerischen Auseinandersetzung während des Masterstudiums beschreiben.
Bewertungskriterien:
_Eigenständigkeit, Intensität und Relevanz der künstlerischen Konzeption
_Fortgeschrittene technische und künstlerische Fähigkeiten
_Präsentations- und Gestaltungsfähigkeit im Kontext der gewählten künstlerischen Ausdrucksmittel
Teil 1: praktische Präsentation
Dauer der Prüfung: bis zu 15 Minuten
Inhalt der Prüfung: die*der Bewerber*in präsentiert ihre*seine Fähigkeiten und stellt eigene (auch medial verschiedene) Werke/Arbeiten vor
Bewertungskriterien:
_Eigenständigkeit, Intensität und Relevanz der künstlerischen Konzeption
_Fortgeschrittene technische und künstlerische Fähigkeiten
_Präsentations- und Gestaltungsfähigkeit im Kontext der gewählten künstlerischen Ausdrucksmittel
Teil 2: Kolloquium
Dauer der Prüfung: bis zu 30 Minuten
Inhalt der Prüfung: ein Reflexionsgespräch über die Studienmotivation, Vorhaben und Ziele, eigene Werke und die Sichtweise zu popkulturell relevanten Themen und Fragestellungen
Bewertungskriterien:
_Einschlägige Kenntnisse in Populärer Musik (Theorie, Geschichte, Zeitgeschehen)
_Erfahrung im Umgang mit einschlägigen Produktionsweisen Populärer Musik
_Reflexions- und Wahrnehmungsvermögen in Bezug auf popmusikalische Konzepte, Produktionen, Präsentationsformen und Rezeptionsweisen
Studienbeginn AB Wintersemester 2022/23
Nr. 412 | Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Populäre Musik vom 19.01.2022
Studienverlauf "Populäre Musik (M.Mus.)"
Modulhandbuch "Populäre Musik (M.Mus)
Studienbeginn VOR Wintersemester 2022/23
Nr. 190 | Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Music "Populäre Musik" vom 05.02.2014
Studienverlauf "Populäre Musik (M.Mus.)"
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum sowie Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Um sich einschreiben zu können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
_ausgefüllte Anträge auf Einschreibung UND auf Folkwang Card (beide haben Sie mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten)
_Nachweis einer Krankenversicherung ODER der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (d.h. Anerkennung Ihrer ausländischen durch eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland – siehe Infos des DAAD)
_Original ODER beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (bei ausländischen Zeugnissen unbedingt eine beglaubigte deutsche Übersetzung)
_Falls noch nicht im Bewerbungsverfahren erbracht: Sprachnachweis für das im Studiengang erforderliche Spracheingangsniveau (nur erforderlich, wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben). Einen Überblick erhalten Sie in der Tabelle aller Sprachanforderungen, weitere Informationen zu Sprachnachweisen an Folkwang finden Sie auf den Webseiten zu Deutsch als Fremdsprache.
_Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags