Musical (Bachelor of Arts)

Basisinfos & Bewerbung

  • Fachbereich: 3
  • Abschluss: Bachelor of Arts (B.A.)
  • Regelstudienzeit: 8 Semester in Vollzeit
  • Workload: 240 ECTS Credits
  • Unterrichtssprache: Deutsch
  • Träger: Folkwang Universität der Künste
  • Studienbeginn: Jeweils zum Sommersemester im April

Zugangsvoraussetzungen

_Nachweis der allgemeinen Hochschulreife. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)


_Nachweis der künstlerischen Eignung bzw. besonderen künstlerischen Begabung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung

 

_Von dem Nachweis der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen wird (siehe Rahmeneignungsprüfungsordnung Nr. 399 §8)

Sprachvoraussetzungen

_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 nachweisen.

_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Kosten

_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.

 

_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.

 

_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.

Inklusion

Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. November (für das folgende Sommersemester) eingereicht werden. Vom 1. Oktober bis 15. November ist das Portal für Bewerbungen geöffnet.

Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:

A. ZU IHRER PERSON

 

_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)

 

_Passfoto (optional)

 

_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule

 

_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)

 

_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html

 

_Für die erste Stufe der Eignungsprüfung, d.h. die 'Digitale Vorrunde', müssen Sie zudem bereits einen Link hochladen. Weitere Informationen finden Sie unten beim Abschnitt "Eignungsprüfung".

B. ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG

 

_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)

Eignungsprüfung (Mehrstufiges Auswahlverfahren)

Die Feststellung der künstlerischen Eignung besteht aus einer digitalen Vorrunde als Online-Prüfung zur Feststellung der stimmlichen Eignung (1. Stufe des Auswahlverfahrens) und einer mehrtägigen Präsenzprüfung (2. Stufe des Auswahlverfahrens).  

 

Digitale Vorrunde (1. Runde)

 

Für die digitale Vorrunde gelten die folgenden formalen Kriterien:

 

1. Die Bewerber*innen reichen fristgerecht zum 15. November im Bewerbungsportal eine eigene Videoaufnahme auf elektronischem Weg ein,

 

2. die Bewerber*innen beachten die gültigen formalen Vorgaben (siehe unsere Webseite zur digitalen Vorrunde),

 

3. die Bewerber*innen senden eine Videoaufnahme ein, die nicht älter als 6 Monate und nicht länger als 15 Minuten ist,

 

4. die Videoaufnahme ist weder akustisch noch optisch nachbearbeitet, alle Bestandteile des Videos (s. Pkt. 5. und 6.) sind zu einem Video zusammengestellt.

 

5. die Videoaufnahme enthält die Vorstellung der*des Bewerber*in mit folgenden Informationen: Name, Wohnort, Zeitdauer des Gesangsunterrichts, Zeitdauer und Art des Tanzunterrichtes, eine kurze Information zu bisherigen Erfahrungen im Musicalbereich wie z.B. Teilnahme an Schulproduktionen sowie Ankündigung (Titel, Musical, Komponist) der präsentierten Lieder und

 

6. die Videoaufnahme enthält die gesangliche Präsentation von zwei einem Musical entlehnten Stücken, von denen mindestens eines in deutscher Sprache vorgetragen werden muss. Beide Lieder können mit Klavierbegleitung, Playbackbegleitung oder ohne Begleitung vorgetragen werden.

 

Für die digitale Vorrunde gelten die folgenden fachlichen Kriterien:

 

1. die gesangliche Veranlagung,

2. das gesangstechnische Leistungsvermögen,

3. die Musikalität und

4. die darstellerische Ausdrucksfähigkeit und Bühneneignung.

 

 

Präsenzprüfungen (2. Runde)

 

Die Präsenzprüfungen finden in der Regel im Februar statt. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür persönlich vor Ort sein müssen

 

Fachliche Kriterien für die Bewertung der künstlerischen Eignung im Rahmen der Präsenzprüfungen

sind:

 

1. Für den Prüfungsteil Gesang: Gesangliche Veranlagung, gesangstechnisches Leistungsvermögen, Musikalität, musikalisches Auffassungsvermögen, Konzentrationsfähigkeit, darstellerische Ausdrucksfähigkeit und Bühneneignung,

 

2. Für den Prüfungsteil Tanz: Grundlagen eines rhythmisch-musikalischen und ästhetischen Grundempfindens, Nachweis der Grundlagen der Ballett- und der Jazztanztechniken, darstellerische Ausdrucksfähigkeit und Bühneneignung,

 

3. Für den Prüfungsteil Schauspiel: Künstlerische Begabung einschließlich der besonderen Befähigung zur Darstellung hinsichtlich des gestischen Ausdrucks, der darstellerischen Ausdrucksmöglichkeiten, der Stimme und der Sprache sowie

 

4. Für den Prüfungsteil Ensemble: die Befähigung zur darstellerischen Improvisation hinsichtlich eines spontanen, phantasievollen Agierens und Reagierens.

 

Erster Prüfungsdurchgang

 

Der erste Prüfungsdurchgang besteht aus den folgenden vier sukzessiv aufeinander aufbauenden Einzelprüfungen:

 

1. dem auswendigen Vortrag zweier kontrastierender Songs (vorzugsweise aus Musicals), von denen mindestens einer in deutscher Sprache sein muss; die beiden Werke dürfen nur mit Klavier begleitet werden; die*den Pianist*in stellt die Folkwang Universität der Künste, die*der Bewerber*in stellt für die Begleitung Notenblätter zur Verfügung; es können die Songs aus der digitalen Vorrunde oder andere Songs vorgetragen werden,

 

2. dem Nachweis der tänzerischen Eignung durch ein Gruppentraining im klassischen Tanz, bei dem Vorkenntnisse erforderlich sind, und dem Zeigen einer Eigen-Choreografie im Jazz–Tanz. Die Musik-Vorgabe für die Eigen-Choreografie wird den Bewerber*innen spätestens 6 Wochen vor dem Beginn der Präsenzprüfung schriftlich mitgeteilt,

 

3. der Prüfung der Musikalität, des musikalischen Auffassungsvermögens (Melodie, Rhythmus) und des Konzentrationsvermögens durch kurze nicht-schriftliche Musikdiktate und melodische Improvisationsübungen und

 

4. dem Vorspielen zweier eigenständig vorbereiteter Rollenausschnitte in deutscher Sprache aus der Theaterliteratur (Vorspieldauer insgesamt maximal 10 Minuten), davon ein Rollenausschnitt aus der klassischen Literatur bis einschließlich 19. Jahrhundert und einer aus der Literatur des 20. und 21. Jahrhunderts, sowie, soweit es zur Bewertung als erforderlich erscheint, einer Improvisation zu einem gestellten Thema.

 

Endauswahl

 

Die Endauswahl besteht aus einer erneuten Prüfung der Fächer Gesang, Tanz, Schauspiel und Ensemblearbeit. 

Einschreibung

Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.


Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.