Ansprechpersonen:
Bei der Bewerbung sind folgende künstlerische Hauptfächer wählbar:
Gesang
_klassischer Gesang
_Jazz-Gesang
Instrument
_Akkordeon
_Blockflöte
_Cembalo
_Fagott
_Gitarre
_Harfe
_Horn
_Klarinette
_Klavier
_Klavier/Klavier Impr.
_Kontrabass
_Oboe
_Orgel
_Posaune
_Querflöte
_Saxophon
_Schlagzeug
_Traversflöte
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Viola da Gamba
_Violine
_Violoncello
_Jazz-E-Bass
_Jazz-Gitarre
_Jazz-Klavier
_Jazz-Kontrabass
_Jazz-Posaune
_Jazz-Saxophon
_Jazz-Schlagzeug
_Jazz-Trompete
Während des Studiums kann für das 3. und 4. Studienjahr anstelle der künstlerisch-stilistischen Erweiterung bei der intensiven Auseinandersetzung mit dem künstlerischen Hauptfach (Instrument oder Gesang) auf Antrag einer der fünf Schwerpunkte gewählt werden, der auf eine weitere Qualifikation zielt:
_Künstlerisch-stilistische Erweiterung – mit zweitem Hauptfach
_Elementare Musikpädagogik
_Musiktheorie / Kompositionspädagogik
_Kinderchorleitung
_Leitung großer Instrumentalensembles
_Nachweis der allgemeinen Hochschulreife (offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)
_Von dem Nachweis der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen wird (siehe Rahmeneignungsprüfungsordnung Nr. 399 §8)
_Nachweis der künstlerischen Eignung bzw. besonderen künstlerischen Begabung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden. Zeugnisse müssen in deutscher oder englischer Originalsprache bzw. mit offizieller Übersetzung eingereicht werden.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A) ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (z.B. Gymnasium, Realschule); alternativ letztes Schulzeugnis
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_wenn Sie keine/n eigene/n Korrepetitor*in zur Eignungsprüfung mitbringen, Klaviernoten für die/den Folkwang-Korrepetitor*in
B) ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Eignungsprüfung für den Studiengang Musikpädagogik findet in der Regel im Mai statt. Den genauen Termin finden Sie oben rechts auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür persönlich vor Ort sein müssen.
Die Eignungsprüfung besteht aus mehreren Teilen:
_Prüfung der künstlerischen Eignung (im Hauptfach und im Begleitfach)
_Prüfung der pädagogischen Eignung
_Prüfung der Fähigkeit zur Anleitung musizierender Gruppen
_Musiktheorietest
Die genauen Prüfungsanforderungen hängen vom gewünschten Studienschwerpunkt ab und finden sich in § 3, Abschnitt 3ff der Prüfungsordnung.
Einen Mustertest, mit dem Sie sich auf die Theorieprüfung vorbereiten können finden Sie hier:
Studienbeginn AB WS 2022/23
Nr. 413 | Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Musikpädagogik vom 19.01.2022
Studienbeginn AB WS 2016/17
Nr. 260 | Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Musikpädagogik vom 27.07.2016
Modulhandbuch - Künstlerisch-stilistische Erweiterung - Künstlerisches Hauptfach intensiv (KSE I)
Modulhandbuch - Künstlerisch-stilistische Erweiterung - mit zweitem künstlerischen Hauptfach (KSE HF2)
Modulhandbuch - Schwerpunkt Elementare Musikpädagogik (EMP)
Modulhandbuch - Schwerpunkt Musiktheorie / Kompositionspädagogik (MTH KP)
Modulhandbuch - Schwerpunkt Kinderchorleitung (KCL)
Modulhandbuch - Schwerpunkt Leitung großer Instrumentalensembles (LgIE)
Studienbeginn AB WS 2014/15
Modulhandbuch Musikpädagogik (B.Mus) | Elementare Musikpädagogik
Modulhandbuch Musikpädagogik (B.Mus) | Gesangspädagogik
Modulhandbuch Musikpädagogik (B.Mus) | Instrumentalpädagogik
Modulhandbuch Musikpädagogik (B.Mus) | Musiktheorie
Studienbeginn VOR WiSe 2014/15
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.