Ansprechpersonen:
_Nachweis der allgemeinen Hochschulreife. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)
_Nachweis der künstlerischen Eignung bzw. besonderen künstlerischen Begabung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Von dem Nachweis der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen wird (siehe Rahmeneignungsprüfungsordnung Nr. 399 §8)
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ist das Sprachniveau C1 bei der Einschreibung nachzuweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
_Bitte beachten Sie: Im Studiengang Fotografie kommen mitunter Materialkosten auf Sie zu.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A) ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
B) LINK ZU IHREM PORTFOLIO
_Es muss ein Link zu einer Cloudspeicherlösung angegeben werden, unter dem die Arbeiten online zu finden sind:
_mindestens 25 fotografische Arbeitsproben aus den letzten zwei Jahren als PDF-Datei.
_ggf. zeitbasierte Arbeiten wie Videos und Filme in den Dateiformaten Quicktime (.mov) oder Mpeg4. Für Arbeitsproben, die eine Länge von 2 Minuten überschreiten, muss der Kommission ein favorisierter Ausschnitt von 2 Minuten benannt werden. (Beispiel: Start bei 00:30 | Stopp bei 02:30 min).
_Die Mappe muss eine intensive Auseinandersetzung mit den selbst gewählten Themen aufzeigen. Die Arbeiten müssen die eigenen künstlerischen Interessen, das Vorstellungs- und Darstellungsvermögen sowie die Fähigkeit zur eigenständigen Wahrnehmung widerspiegeln.
_Eine Versicherung, dass die vorgelegten Arbeitsproben selbstständig angefertigt wurden.
Studieninteressierte haben die Möglichkeit sich für eine Fach- und Mappenberatung anzumelden. Dabei wird ihnen Gelegenheit gegeben, ihre Arbeiten vor der Bewerbung mit einem Dozenten zu besprechen. Es empfiehlt sich, alle vorhandenen Arbeiten ohne Vorauswahl bereitzuhalten. Die Studienfachberatung findet grundsätzlich von November bis Februar statt.
Anmeldung und Terminvereinbarung:
Sonja Zenker
_Dezernat Studium und Internationales
_Prüfungsamt & Studierendenangelegenheiten | FB 4
+49 (0) 201_6505-1410
sonja.zenker(at)folkwang-uni.de
Das Verfahren findet zweistufig statt. Zunächst wird eine Vorauswahl anhand der eingereichten Mappe getroffen. Bewerber*innen, die zur zweiten Runde zugelassen sind, werden zu einem Gespräch vor Ort eingeladen. Mit der Einladung erhalten Sie die Hausaufgabe (aus mehreren Teilen), die Sie bis zum Termin der zweiten Runde fotografisch bearbeiten müssen sowie einen Fragebogen. Hausaufgabe und Fragebogen müssen vor den Gesprächen des Hauptverfahrens als PDF-Dokument eingereicht werden. Die Frist hierfür wird mit der Einladung mitgeteilt.
Themen des ca. 15-minütigen Gesprächs sind hauptsächlich die Hausaufgabe und der Fragebogen. Im Gespräch wird Ihre fotografische Arbeit, Ihr Reflexionsvermögen und Ihre rhetorische Ausdrucksfähigkeit sowie Ihre soziale Kompetenz und Ihr studien- und fachspezifisches Interesse in einem Gespräch beurteilt.
Informationen zum Verfahren finden Sie auch im Anhang der Prüfungsordnung:
Studienbeginn ab Wintersemester 2024/25
Nr. 464 | Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Fotografie, Kommunikationsdesign und Product Design vom 13.12.2023
Studienbeginn ab Wintersemester 2022/23
Modulhandbuch für den Studiengang Fotografie, B.A. zur Prüfungsordnung Nr. 423 vom 27.07.2022
Studienbeginn ab Wintersemester 2019/20
Modulhandbuch B.A. Fotografie zur Prüfungsordnung Nr. 353
Studienbeginn ab Wintersemester 2018/19
Modulhandbuch B.A. Fotografie zur Prüfungsordnung Nr. 341
Studienbeginn ab Wintersemester 2015/16
Modulhandbuch B.A. Fotografie zur Prüfungsordnung Nr. 233
Studienbeginn ab Wintersemester 2013/14
_Studienbeginn ab Wintersemester 2012/13
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.