Folkwang

Projektfonds "Antidiskriminierung und Gleichstellung"

 

Der Projektfonds „Antidiskriminierung und Gleichstellung“ fördert Projekte von Studierenden, Lehrenden und Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung, die sich inhaltlich mit Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsthemen an der Folkwang Universität der Künste beschäftigen. Die Finanzierung der Projekte wird aus dem Landesprogramm für chancengerechte Hochschulen finanziert.

 

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich an Folkwang aktuell eingeschriebene Studierende, Lehrende sowie Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung.

Wie und bis wann bewerbe ich mich?

Für Projekte im Sommersemester ist die Einrichtungsfrist am 1. Februar. Für das Wintersemester müssen die Anträge bis zum 1. August eingereicht werden. Erfolgreiche Anträge erhalten eine schriftliche Zusage nach ca. vier Wochen.

Welche Vergabekriterien gibt es?

Gefördert werden Formate wie künstlerische Performances/Publikationen, szenische Darstellungen, Inszenierungen oder Bühnengestaltungen, Tagungen, Filmreihen, Lectures, Konzerte, Ausstellungen, Workshops, Umfragen ebenso wie künstlerische/wissenschaftliche (Abschluss-)Arbeiten (z.B. empirische Forschungsprojekte wie Ethnografien, teilnehmende Beobachtungen, Befragungen etc.).

Bevorzugt werden interdisziplinäre Vorhaben gefördert, die die Teilnehmer*innen im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen und das Erlernen neuer Techniken und Methoden für das eigene Schaffen durch konkrete künstlerische Erfahrungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse ermöglichen.

Mögliche Themen (Beispiele)

Gender, Gleichstellung, Diskriminierung, Demokratieförderung, Empowerment, soziale Ungleichheit, Ein- und Ausschlussmechanismen, Rassismus, Extremismus (insbesondere Rechtsextremismus), gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Othering, gesellschaftliche Machtverhältnisse, Differenzlinien und ihre Überschneidungen, stigmatisierende Diskurse, Teilhabe, Ausgrenzung/Marginalisiertes Wissen etc.

 

Wie reiche ich meine Bewerbung ein?

Die inhaltliche Zielsetzung der zu fördernden Projekte mit Verweis auf die Arbeitsweise und Methodik sollen gemeinsam mit einem Zeitplan in einem kurzen Antrag (siehe „Förderantrag Projektfonds“) beschrieben werden. Projekte werden in den digitalen Medien der Folkwang Universität der Künste veröffentlicht, wofür die*der Antragsteller*in ein Exposé sowie geeignete Fotos zur Verfügung stellen.

Bitte senden Sie Ihren Antrag an die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte, Nina Kaiser
 gleichstellungsbeauftragte(at)folkwang-uni.de

Wer entscheidet über die Vergabe der Stipendien?

Über Projektanträge bis 1.500 € entscheidet die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte in Abstimmung mit ihrer Stellvertreterin. Projektanträge über 1.500 € werden in der Kommission für Antidiskriminierung und Gleichstellung beraten und entschieden. Erfolgreiche Anträge erhalten die Zusage innerhalb von vier Wochen.