Illustration: Louisa Kron

Folkwang

AGG-Beschwerdestelle

Zur effizienten Bearbeitung von Beschwerden hat die Hochschule eine Beschwerdestelle eingerichtet, die Beschwerden zu Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verlässlich und termingebunden bearbeitet. Alle Mitarbeiter*innen der AGG-Beschwerdestelle unterliegen der Schweigepflicht - sie sind auf das Datengeheimnis verpflichtet und haben über sämtliche Ihnen in der Funktion der AGG-Beschwerdestelle bekanntgewordenen Sachverhalte Stillschweigen zu wahren.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihr Anliegen unter die Zuständigkeit der AGG-Beschwerdestelle fällt, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. 

Die AGG-Beschwerdestelle kann nicht die Funktion einer Schiedsstelle übernehmen, sondern ist dem Gebot der Neutralität verpflichtet.