Symptome, Kontakt, positiver Test
Aktualisiert am 08.03.2023
Einen Überblick der neuesten Änderungen zur aktuellen Corona-Situation finden Sie hier.
Einen Überblick der neuesten Änderungen zur aktuellen Corona-Situation finden Sie hier.
Am 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ausgelaufen. Seit dem 1. März 2023 gelten damit die Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Detaillierte Informationen und Empfehlungen zu Testung, Isolierung und Masken finden Sie tagesaktuell unter: https://www.mags.nrw/coronavirus-faq-schutzmassnahmen
Stand: 08.03.2023
Alle Personen, die Symptome wie Atemnot, neu auftretenden Husten, Fieber, Schnupfen oder einen Geruchs- oder Geschmacksverlust bei sich feststellen, dürfen das Hochschulgelände nicht betreten bzw. müssen es unverzüglich und unter Vermeidung von Kontakten mit anderen Personen verlassen. Sie dürfen das Gelände erst wieder betreten, wenn eine Infektion mit dem Corona-Virus sicher ausgeschlossen wurde.
Stand: 08.03.2023
Alle Personen, die einen positiven Selbst- oder PCR-Test haben, dürfen das Hochschulgelände nicht betreten bzw. müssen es unverzüglich und unter Vermeidung von Kontakten mit anderen Personen verlassen. Sie dürfen das Gelände erst wieder betreten, wenn eine Infektion mit dem Corona-Virus sicher ausgeschlossen wurde.
Stand: 08.03.2023
Angehörige des Hochschulpersonals, bei denen ein positiver PCR-Test vorliegt oder das Ergebnis eines angeordneten PCR-Tests aussteht, melden dies unverzüglich unter krankmeldung(at)folkwang-uni.de und erhalten von dort Hinweise zum weiteren Verfahren. Gleiches gilt für die Fälle, bei denen vor oder während des Aufenthaltes in den Räumen der Hochschule Symptome wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- oder Geschmacksverlust auftreten.
Stand: 08.03.2023
Studierende, bei denen ein positiver PCR-Test vorliegt oder das Ergebnis eines angeordneten PCR-Tests aussteht, melden dies unverzüglich bei der Zentralen Studienberatung (studienberatung(at)folkwang-uni.de) und erhalten von dort Hinweise zum weiteren Verfahren. Gleiches gilt für die Fälle, bei denen vor oder während des Aufenthaltes in den Räumen der Hochschule Symptome wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- oder Geschmacksverlust auftreten.
Stand: 08.03.2023
Bei Warnungen der Corona Warn-App richten Sie sich nach den in der App formulierten Hinweisen. Eine Benachrichtigung der Hochschule ist nicht erforderlich.
Stand: 08.03.2023