Künstler*innenambulanz in der Abteilung für Phoniatrie und Pädaudiologie, Kopf- und Halschirurgie der HNO-Klinik

Stimmstörungen

Sänger*innen üben einen Beruf aus, der neben einer großen stimmlichen Belastbarkeit gleichzeitig eine gute Stimmqualität erfordert. So muss der gesamte Vokaltrakt dieser Berufsgruppe ein höheres als das normale Niveau an phonatorischer Beweglichkeit, Kraft und Ausdauer aufrechterhalten, um wiederholt komplexe Kehlkopfmanöver ausführen zu können. Die körperlichen Belastungen sind vergleichbar mit denen von Hochleistungssportler*innen. Selbst eine leichte Einschränkung (funktionell oder organisch) der Stimme kann eine erhebliche funktionelle und berufliche Beeinträchtigung nach sich ziehen. Daher bedarf es einer besonderen diagnostischen und therapeutischen Aufmerksamkeit, welche im Rahmen der Künstler*innenambulanz angeboten wird.
 

Gehörschutz

Einen weiteren Schwerpunkt unserer Arbeit stellt die Diagnostik, Therapie und Prävention im Bereich des Gehörs dar. Denn Musiker*innen, Schauspieler*innen und andere Berufsgruppen wie z.B. Tontechniker*innen sind einer hohen Schallintensität ausgesetzt. Da die eigene Hörfähigkeit für den*die Musiker*in einen hohen Stellenwert hat, empfehlen wir eine kontinuierliche Kontrolle des Gehörs, um mögliche Einschränkung früh zu erkennen und ggf. entsprechende therapeutische oder präventive Maßnahmen mithilfe eines Gehörschutzes einzuleiten. Hierbei ist es wichtig, die Wahrnehmung des eigenen Instruments und der Mitmusiker*innen nicht zu beeinträchtigen.

Im Rahmen einer interdisziplinären Zusammenarbeit von Ärzt*innen, Logopäd*innen und Audiolog*innen erarbeiten wir für Patient*innen und Ratsuchende ein individuelles Therapiekonzept und leiten in Kooperation mit anderen Berufsgruppen (Logopädie, Physiotherapie, Musikpädagogik, Hörgeräteakustiker*innen) auch Maßnahmen zur Prävention ein. 

Gerne können Sie sich an uns wenden.
Bitte nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir finden die richtigen Ärzt*innen und Therapeut*innen für Sie. Wir bitten um eine Terminvereinbarung, die telefonisch oder via E-Mail erfolgen kann.
Für die Untersuchung bringen Sie bitte eine Überweisung von einer fachärztlichen Praxis für HNO oder einer hausärztlichen Praxis mit.