Symptome, Kontakt, positiver Test
Aktualisiert am 09.09.2022
Einen Überblick der neuesten Änderungen zur aktuellen Corona-Situation finden Sie hier.
Einen Überblick der neuesten Änderungen zur aktuellen Corona-Situation finden Sie hier.
Isolierung: Personen, die an Covid-19 erkrankt sind, müssen sich in häusliche Isolierung begeben. Sie müssen sich also „absondern“, um keine weiteren Personen anstecken zu können.
Quarantäne: Personen, die Kontakt zu infizierten oder möglicherweise infizierten Personen hatten, werden gebeten, Kontakte zu reduzieren und Innenräume sowie größere Menschenmengen zu vermeiden.
Detaillierte Informationen finden Sie tagesaktuell unter: www.land.nrw/corona
In Nordrhein-Westfalen ist es bereits nach fünf Tagen möglich, sich freitesten zu lassen. Es ist aber nach wie vor ein offizieller Test (Bürgertestung oder PCR-Test) erforderlich. Alle weiteren Details sind in der Test- und Quarantäneverordnung geregelt: https://www.mags.nrw/coronavirus-quarantaene
Stand: 08.09.2022
Alle Personen, die Symptome wie Atemnot, neu auftretenden Husten, Fieber, Schnupfen oder einen Geruchs- oder Geschmacksverlust bei sich feststellen, dürfen das Hochschulgelände nicht betreten bzw. müssen es unverzüglich und unter Vermeidung von Kontakten mit anderen Personen verlassen. Sie dürfen das Gelände erst wieder betreten, wenn eine Infektion mit dem Corona-Virus sicher ausgeschlossen wurde (z. B. durch einen Bürgertest oder PCR-Test).
Stand: 08.09.2022
Alle Personen, die einen positiven Selbst-, Bürger- oder PCR-Testen haben, dürfen das Hochschulgelände nicht betreten bzw. müssen es unverzüglich und unter Vermeidung von Kontakten mit anderen Personen verlassen. Sie dürfen das Gelände erst wieder betreten, wenn eine Infektion mit dem Corona-Virus sicher ausgeschlossen wurde (z. B. durch einen Bürgertest oder PCR-Test).Sollte der Test auf dem Hochschulgelände durchgeführt worden sein, erhalten die Studierenden von der Aufsicht an der Teststelle ein Hinweisblatt zum weiteren Verfahren.
Stand: 08.09.2022
Angehörige des Hochschulpersonals, bei denen ein positiver Bürger- oder PCR-Test vorliegt oder das Ergebnis eines angeordneten PCR-Tests aussteht, melden dies unverzüglich unter krankmeldung(at)folkwang-uni.de und erhalten von dort Hinweise zum weiteren Verfahren. Gleiches gilt für die Fälle, bei denen vor oder während des Aufenthaltes in den Räumen der Hochschule Symptome wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- oder Geschmacksverlust auftreten.
Stand: 08.09.2022
Studierende , bei denen ein positiver Bürger- oder PCR-Test vorliegt oder das Ergebnis eines angeordneten PCR-Tests aussteht, melden dies unverzüglich bei der Zentralen Studienberatung (studienberatung(at)folkwang-uni.de) und erhalten von dort Hinweise zum weiteren Verfahren. Gleiches gilt für die Fälle, bei denen vor oder während des Aufenthaltes in den Räumen der Hochschule Symptome wie Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- oder Geschmacksverlust auftreten.
Stand: 08.09.2022
Bei Warnungen der Corona Warn-App richten Sie sich nach den in der App formulierten Hinweisen. Eine Benachrichtigung der Hochschule ist nicht erforderlich.
Stand: 08.09.2022