Informationen zum Bildungsurlaub für Lehrende und Mitarbeitende
Angestellte Lehrende und Mitarbeitende der Folkwang Universität der Künste können sich zur beruflichen und politischen Weiterbildung bei Fortzahlung des Arbeitsentgeldes freistellen lassen. Grundlage dafür bildet das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).
- Informationen zum Bildungsurlaub an der Folkwang Universität der Künste
- Antrag auf Bildungsurlaub
- Antrag auf Zusammenfassung des Anspruchs auf Bildungsurlaub
Soll der Bildungsurlaub außerhalb von NRW stattfinden, ist zu beachten, dass dieser von einer Einrichtung angeboten wird, die anerkannt ist. Darüber hinaus darf der Bildungsurlaub nicht mehr als fünfhundert Kilometer entfernt von der Grenze des Landes NRW stattfinden. Ausnahmen sind im Gesetz festgelegt.
Für Beamtinnen und Beamte gilt § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW – FrUrlV NRW.