Bewerbung „Tanzkomposition“ (M.A.)
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Zweistufiges Eignungsprüfungsverfahren für das Wintersemester 2021/22
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Zweistufiges Eignungsprüfungsverfahren für das Wintersemester 2021/22
Gemäß § 4 Absatz 1 der Ordnung über die vom Rektorat getroffenen Ausnahmeregelungen in Umsetzung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 11.11.2020 hat das Rektorat der Folkwang Universität der Künste auf Vorschlag des Fachbereichs 3 am 13.01.2021 folgende Änderungen für die Durchführung des Eignungsprüfungsverfahrens für die Studiengänge „Tanz“ (B.A.) und „Tanzkomposition“ (M.A.) beschlossen:
In Ergänzung zu den Regelungen der Rahmenordnung zur Feststellung der künstlerischen oder studiengangsspezifischen Eignung und der besonderen künstlerischen Begabung vom 06.06.2018 in Verbindung mit § 3 der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Tanzkomposition (M.A.) vom 28.01.2015 findet das Eignungsprüfungsverfahren für das Wintersemester 2021/2022 als zweistufiges Verfahren statt.
Die erste Stufe wird digital durchgeführt und besteht in dem fristgerechten Einreichen eigener Videoaufnahmen auf elektronischem Weg (Videolinks). Allgemeine Hinweise zum Einreichen eines Link zur 'digitalen Vorrunde' finden Sie hier. Der Videolink muss bis zur Bewerbungsfrist über das Bewerbungsformular eingereicht werden.
Für die Videoaufnahmen bestehen folgende fachspezifische Regelungen:
a) Studienrichtung Interpretation
Die Aufnahmen sollten nicht älter als 1 Monat sein. Erwartet wird:
eine zwei-minütige Präsentation der eigenen Person zum Thema "Warum will ich an Folkwang studieren"
_ein 10-minütiges zeitgenössisches Training
_ein 2-minütiges Solo
Die Bewertungskriterien sind:
_für das Training: Koordination, Musikalität, Bewegungsdynamik, Raumgefühl.
_für das Solo: Tänzerische Darstellung, eigene Gestaltungsfähigkeit
b) Studienrichtung Choreographie
Die Aufnahmen sollten nicht älter als 1 Monat sein. Erwartet wird:
_eine zwei-minütige Präsentation der eigenen Person zum Thema "Warum will ich an Folkwang studieren"
_ein 10-minütiges zeitgenössisches Training
_ein 5-minütiges Solo
Die Bewertungskriterien sind:
_für das Training: Koordination, Musikalität, Bewegungsdynamik, Raumgefühl.
_für das Solo: Demonstration eines eigenständigen Bewegungsvokabulars, Erkennbarer Bezug auf ein Thema, Raumbeherrschung, Musikalität, Phrasierung des Bewegungsmaterials
c) Studienrichtung Bewegungsnotation/Bewegungsanalyse
Die Aufnahmen sollten nicht älter als 1 Monat sein. Erwartet wird:
_eine zwei-minütige Präsentation der eigenen Person zum Thema "Warum will ich an Folkwang studieren"
_ein 10-minütiges zeitgenössisches Training
_für Bewerber*innen ohne zeitgenössischen Tanzhintergrund eine 10-minütige Präsentation des eigenen Bewegungsmaterials
_ein 2-minütiges Solo
Die Bewertungskriterien sind:
_für das Training: Koordination, Musikalität, Bewegungsdynamik, Raumgefühl.
_für das Solo: Erkennbarer Bezug auf ein Thema, Raumbeherrschung, Musikalität, Phrasierung des
_Bewegungsmaterials.
Wird diese erste Stufe des Prüfungsverfahrens bestanden, erfolgt eine Einladung zur zweiten Stufe. Die Prüfung in der zweiten Stufe des Eignungsprüfungsverfahrens erfolgt in Präsenzform vor Ort wie im § 3 der Prüfungsordnung für den Studiengang geregelt.
Im folgenden finden Sie Informationen zur Bewerbung, der Eignungsprüfung sowie zu den Unterlagen, die Sie im Falle einer Zulassung zur Einschreibung einreichen müssen.
Bewerbung | Einschreibung
Für die Bewerbung im Studiengang „Tanzkomposition“ benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bitte beachten Sie: Alle Unterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das darauf folgende Wintersemester) in Papierform bei uns eingegangen sein.
Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Bei gleichzeitigen Bewerbungen für mehrere Studiengänge wird für den Erstantrag eine Gebühr in Höhe von 50,00 € und für jeden folgenden Antrag eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. Der Betrag wird im Bewerbungsformular automatisch berechnet und Ihnen angezeigt.
Die Eignungsprüfung findet üblicherweise im April/Mai statt. Die genauen Daten finden Sie rechts oben. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür persönlich vor Ort sein müssen. Die Eignungsprüfung wird in der Amtssprache Deutsch und parallel in englischer Sprache durchgeführt.
Der Inhalt der Eignungsprüfung richtet sich nach Ihrem gewünschten Schwerpunkt:
Um sich einschreiben zu können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Bei Fragen zum Einschreibewesen wenden Sie sich bitte an:
Dezernat Studium und Internationales | Studierendenangelegenheiten & Prüfungsamt | FB 3 & Institute
+49 (0) 201_4903-308