Ansprechpersonen:
_Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss, auf dem der Masterstudiengang aufbaut. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_künstlerische Eignung
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_SAE Institute: Monatliche Studiengebühren. Weitere Informationen hier
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Für die Bewerbung im Studiengang „Professional Media Creation“ benötigen Sie folgende Unterlagen:
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Schriftlicher Entwurf (Projektplan) für ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben (Projekt)
_Ggf. ein Portfolio
Die Bewerbung richten Sie an die Studiengangsleitung: Ina Arendt - SAE Institute (E-Mail)
Bitte beachten Sie: Alle Unterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. Juni bei uns eingegangen sein. Reichen Sie Ihre Bewerbung möglichst frühzeitig ein. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die bis zur Bewerbungsfrist vollständig eingereicht wurden.
Der Termin für die Eignungsprüfung wird noch bekanntgegeben. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür persönlich vor Ort sein müssen.
Die Eignungsprüfung besteht aus einer künstlerischen Eignungsprüfung mit Präsentation der Projektidee, anhand derer über die Zulassung zum Studium entschieden wird.
Die Feststellung der künstlerischen Eignung erfolgt durch eine Präsentation von bis zu 30 Minuten Dauer, in der die Arbeiten und der Projektentwurf vorgestellt werden. Daran schließt sich ein Kolloquium von ebenfalls bis zu 30 Minuten Dauer an. Bei dem Kolloquium handelt es sich um ein Reflexionsgespräch über die Studienmotivation, Vorhaben und Ziele, eigene Werke und bisherige Tätigkeiten.
Aktuell
Nr. 361 | Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Professional Media Creation vom 12.02.2020
Auslaufend
Nr. 293 | Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Professional Media Creation vom 12.07.2017
Nr. 246 | Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Professional Media Creation vom 09.12.2015
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum sowie Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Um sich einschreiben zu können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
_ausgefüllte Anträge auf Einschreibung UND auf Folkwang Card (beide haben Sie mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten)
_Nachweis einer Krankenversicherung ODER der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (d.h. Anerkennung Ihrer ausländischen durch eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland – siehe Infos des DAAD)
_Original ODER beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (bei ausländischen Zeugnissen unbedingt eine beglaubigte deutsche Übersetzung)
_Falls noch nicht im Bewerbungsverfahren erbracht: Sprachnachweis für das im Studiengang erforderliche Spracheingangsniveau (nur erforderlich, wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben). Einen Überblick erhalten Sie in der Tabelle aller Sprachanforderungen, weitere Informationen zu Sprachnachweisen an Folkwang finden Sie auf den Webseiten zu Deutsch als Fremdsprache.
_Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags