Ansprechpersonen:
Instrumente
_Fagott
_Harfe
_Horn
_Klarinette
_Kontrabass
_Oboe
_Posaune
_Querflöte
_Schlagzeug/Pauke
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Violine
_Violoncello
_Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im gleichen Instrumentalfach. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Nachweis der künstlerischen Eignung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Bei gleichzeitigen Bewerbungen für mehrere Studiengänge wird für den Erstantrag eine Gebühr in Höhe von 50,00 € und für jeden folgenden Antrag eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. Der Betrag wird im Bewerbungsformular automatisch berechnet und Ihnen angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. November (für das folgende Sommersemester) bzw. am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 1. Oktober bis 15. November und 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A. ZU IHRER PERSON
_Lebenslauf in tabellarischer Form (erwünscht)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Für die erste Stufe der Eignungsprüfung, d.h. die 'Digitale Vorrunde', müssen Sie zudem bereits einen Link hochladen. Weitere Informationen finden Sie unten beim Abschnitt "Eignungsprüfung".
B. ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Eignungsprüfung findet als zweistufiges Verfahren statt und setzt sich zusammen aus einer ‚digitalen Vorrunde‘ (1. Stufe) und einer ‚Präsenzprüfung‘ (2. Stufe).
Die erste Stufe wird digital durchgeführt und besteht in dem fristgerechten Einreichen einer Videoaufnahme auf elektronischem Weg (Videolink). Angaben zur Übermittlung der Videoaufnahme finden Sie auf unserer Webseite "Digitale Vorrunde'.
Die instrumentalspezifischen Anforderungen finden Sie hier (Auszug):
Anforderungen für die Eignungsprüfung zum WiSe 2023/24 - Fachbereich 1 / Master of Music
Das Video darf innerhalb des Vortrags desselben Werkes keine Schnitte enthalten. Die Frist zur Einreichung entspricht der Bewerbungsfrist. Wird die ‚digitale Vorrunde‘ des Prüfungsverfahrens bestanden, erfolgt eine Einladung zur ‚Präsenzprüfung‘. Die Präsenzprüfung besteht aus einem Vorspiel von stilistisch unterschiedlichen Werken höchsten Anspruchs.
Die Bewertungskriterien für die erste Stufe sind:
_instrumentaltechnischer Leistungsstand
_musikalische Ausdrucksfähigkeit
_stilistisches Differenzierungsvermögen/ Stilsicherheit
Die Bewertungskriterien für die zweite Stufe sind:
_instrumentaltechnischer Leistungsstand
_musikalische Ausdrucksfähigkeit
_stilistisches Differenzierungsvermögen/ Stilsicherheit
_Ästhetik und Sinn für den Klang
_Bühnenpräsenz
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Weitere Hinweise zum Verfahren und den Unterlagen finden Sie auf den Webseiten zur Einschreibung.