Musik

Orchesterspiel (Master of Music)

Basisinfos

Die Trägerhochschulen des Orchesterzentrum|NRW haben beschlossen, den angebotenen Masterstudiengang „Orchesterspiel“ einzustellen. Dies bedeutet, dass Einschreibungen in den Studiengang letztmals zum Wintersemester 2024/25 möglich sind. Das Studienangebot wird letztmalig im Sommersemester 2027 angeboten. Eine entsprechende Einstellungsordnung wird in Kürze veröffentlicht.

  • Fachbereich: 1
  • Abschluss: Master of Music (M.Mus.)
  • Regelstudienzeit: 4 Semester in Vollzeit
  • Workload: 120 ECTS Credits
  • Unterrichtssprache: Deutsch
  • Träger: Folkwang Universität der Künste

Künstlerische Hauptfächer

Instrumente

 

_Fagott
_Harfe
_Horn
_Klarinette
_Kontrabass
_Oboe
_Posaune
_Querflöte
_Schlagzeug/Pauke
_Trompete
_Tuba
_Viola
_Violine
_Violoncello

Zugangsvoraussetzungen

_Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im gleichen Instrumentalfach. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html


_Nachweis der künstlerischen Eignung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung

Sprachvoraussetzungen

_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 nachweisen.

_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Kosten

_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.

 

_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.

 

_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.

Inklusion

Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.