Ansprechpersonen:
Sie wählen ein künstlerisches Fach als Ihr zentrales künstlerisches Fach (ZKF):
_Instrumentale Komposition
_Elektronische Komposition
_Komposition und Visualisierung
_Popkomposition
_Nachweis der allgemeinen Hochschulreife. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html)
_Nachweis der künstlerischen Eignung bzw. besonderen künstlerischen Begabung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Von dem Nachweis der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn eine besondere künstlerische Begabung nachgewiesen wird (siehe Rahmeneignungsprüfungsordnung Nr. 399 §8)
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_Bei Fragen zu Sprachnachweisen wenden Sie sich bitte an Stefanie Melters (melters(at)folkwang-uni.de)
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Bei gleichzeitigen Bewerbungen für mehrere Studiengänge wird für den Erstantrag eine Gebühr in Höhe von 50,00 € und für jeden folgenden Antrag eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. Der Betrag wird im Bewerbungsformular automatisch berechnet und Ihnen angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet.
Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:
A) ZU IHRER PERSON
_tabellarischer Lebenslauf (optional)
_Passfoto (optional)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule
_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Für die erste Stufe der Eignungsprüfung, d.h. die 'Digitale Vorrunde', müssen Sie zudem bereits einen Link hochladen. Weitere Informationen finden Sie unten beim Abschnitt "Eignungsprüfung".
B) ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
Die Eignungsprüfung findet als zweistufiges Verfahren statt und setzt sich zusammen aus einer ‚digitalen Vorrunde‘ (1. Stufe) und einer ‚Hauptrunde in Präsenz‘ (2. Stufe). Die erste Stufe wird digital durchgeführt und besteht in dem fristgerechten Einreichen eines Portfolios mit eigenen Kompositionen (Dateilink).
Die Frist zur Einreichung entspricht der Bewerbungsfrist. Wird die digitale ‚Vorrunde‘ des Prüfungsverfahrens bestanden, erfolgt eine Einladung zur ‚Hauptrunde‘.
1. Stufe: DIGITALE VORRUNDE
Die Kompositionen können als Partitur (PDF), Klang- und/oder Videodatei in einem gängigen Format (WAV, AIFF, MOV, MP4) eingereicht werden.
Die Bewertungskriterien für die erste Stufe sind:
- stilistische Bandbreite
- handwerkliche Fähigkeiten
2. Stufe: HAUPTRUNDE IN PRÄSENZ
Dauer der Prüfung: 30 Minuten
Vorzulegen sind: ggf. neue Werke, die seit dem Zeitpunkt der Bewerbung entstanden sind
Inhalt der Prüfung: Gespräch über die eingereichten eigenen Kompositionen in dem gewählten zentralen künstlerischen Fach (ZKF: Instrumentalkomposition, elektronische Komposition, Komposition und Visualisierung, Popkomposition)
Die Bewertungskriterien für die zweite Stufe sind:
- Anschlussfähigkeit an aktuelles Komponieren
- individueller Ansatz und Gestaltungswille
Dauer der Prüfung: 60 Minuten
Inhalt der Prüfung: schriftlicher Test über ZKF-spezifische, musiktheoretische Grundlagen. Im Falle von Instrumentalkomposition als ZKF entspricht dieser dem Musiktheorietest der Instrumentalstudiengänge.
Mustertests, mit denen Sie sich auf die Theorieprüfung vorbereiten können finden Sie hier:
Beispiel Fachtest Instrumentalkomposition
Beispiel allgemeiner Teil für alle ZKF ausser Instrumentalkomposition
Beispiel Fachtest Komposition und Visualisierung
Nr. 380 | Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrative Komposition vom 24.02.2021
Nr. 294 | Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Integrative Komposition vom 12.07.2017
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Integrative Komposition (B.Mus.) - PO Nr. 294
Modulhandbuch für den Bachelor Studiengang Integrative Komposition (B.Mus.) - PO Nr. 193
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum sowie Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Um sich einschreiben zu können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
_ausgefüllte Anträge auf Einschreibung UND auf Folkwang Card (beide haben Sie mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten)
_Nachweis einer Krankenversicherung ODER der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (d.h. Anerkennung Ihrer ausländischen durch eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland – siehe Infos des DAAD)
_Original ODER beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (bei ausländischen Zeugnissen unbedingt eine beglaubigte deutsche Übersetzung)
_Falls noch nicht im Bewerbungsverfahren erbracht: Sprachnachweis für das im Studiengang erforderliche Spracheingangsniveau (nur erforderlich, wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben). Einen Überblick erhalten Sie in der Tabelle aller Sprachanforderungen, weitere Informationen zu Sprachnachweisen an Folkwang finden Sie auf den Webseiten zu Deutsch als Fremdsprache.
_Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags