Musik

Populäre Musik (Master of Music)

Basisinfos & Bewerbung

  • Fachbereich: 1
  • Abschluss: Master of Music (M.Mus.)
  • Regelstudienzeit: 4 Semester in Vollzeit (Teilzeitstudium möglich)
  • Workload: 120 ECTS Credits
  • Unterrichtssprache: Deutsch
  • Träger: Folkwang Universität der Künste
  • Studienbeginn: Jeweils zum Wintersemester im Oktober

Zugangsvoraussetzungen

_Berufsqualifizierender Hochschulabschluss, z.B. Bachelor. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html


_Nachweis der künstlerischen Eignung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung

 

_Nachweis einschlägiger praktischer Erfahrung

Sprachvoraussetzungen

_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 nachweisen.

_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).

Kosten

_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Der Betrag wird Ihnen auch im Bewerbungsformular angezeigt.

 

_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.

 

_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.

Inklusion

Folkwang unterstützt aktiv die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention Menschen mit Beeinträchtigung als Künstler*innen auszubilden und begrüßt daher besonders Bewerbungen für Gasthörendenschaften, reguläre Studienprogramme sowie Anfragen zu inklusiven Kooperationsprojekten. Studieninteressierte nutzen bitte im Vorfeld die Möglichkeit eines Beratungsgesprächs mit der Beauftragten für das Studium mit Beeinträchtigung.

Bewerbungsunterlagen

Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) eingereicht werden. Vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet.

Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:

A) ZU IHRER PERSON

_Lebenslauf

_Passfoto (optional)

_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule

_ggf. Abschlusszeugnis, Transcript of Records und/oder Immatrikulationsbescheinigung der bisher besuchten Hochschule(n)

_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test bzw. andere internationale Bildungsnachweise, die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html

Für die erste Stufe der Eignungsprüfung, d.h. die 'Digitale Vorrunde', müssen Sie zudem bereits einen Link hochladen. Weitere Informationen finden Sie unten beim Abschnitt "Eignungsprüfung".

B) ZUM ABSCHLUSS DER BEWERBUNG

 _Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)

Eignungsprüfung (zweistufiges Verfahren)

Die Eignungsprüfung findet als zweistufiges Verfahren statt und setzt sich zusammen aus einer ‚Vorrunde‘ und einer ‚Hauptrunde‘. Die erste Stufe wird digital durchgeführt und besteht in dem fristgerechten Einreichen eines Portfolios mit eigenen Arbeiten und einem Entwurf für ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben (Projektplan) auf elektronischem Weg (Dateilink). Die Frist zur Einreichung entspricht der Bewerbungsfrist. Wird die digitale ‚Vorrunde‘ des Prüfungsverfahrens bestanden, erfolgt eine Einladung zur ‚Hauptrunde‘.

 

1. Stufe: DIGITALE VORRUNDE

 

Inhalt der Prüfung: Vorzulegende Arbeiten können als Partitur, Tonträger, Videos, etc. mit der Bewerbung eingereicht werden. Der Projektplan soll die Themen und angestrebten Resultate der künstlerischen Auseinandersetzung während des Masterstudiums beschreiben.

 

Bewertungskriterien:

_Eigenständigkeit, Intensität und Relevanz der künstlerischen Konzeption

_Fortgeschrittene technische und künstlerische Fähigkeiten

_Präsentations- und Gestaltungsfähigkeit im Kontext der gewählten künstlerischen Ausdrucksmittel

 

2. Stufe: HAUPTRUNDE IN PRÄSENZ

 

Teil 1: praktische Präsentation

 

Dauer der Prüfung: bis zu 15 Minuten

 

Inhalt der Prüfung: die*der Bewerber*in präsentiert ihre*seine Fähigkeiten und stellt eigene (auch medial verschiedene) Werke/Arbeiten vor

 

Bewertungskriterien:

_Eigenständigkeit, Intensität und Relevanz der künstlerischen Konzeption

_Fortgeschrittene technische und künstlerische Fähigkeiten

_Präsentations- und Gestaltungsfähigkeit im Kontext der gewählten künstlerischen Ausdrucksmittel

 

Teil 2: Kolloquium

 

Dauer der Prüfung: bis zu 30 Minuten

 

Inhalt der Prüfung: ein Reflexionsgespräch über die Studienmotivation, Vorhaben und Ziele, eigene Werke und die Sichtweise zu popkulturell relevanten Themen und Fragestellungen

 

Bewertungskriterien:

_Einschlägige Kenntnisse in Populärer Musik (Theorie, Geschichte, Zeitgeschehen)

_Erfahrung im Umgang mit einschlägigen Produktionsweisen Populärer Musik 

_Reflexions- und Wahrnehmungsvermögen in Bezug auf popmusikalische Konzepte, Produktionen, Präsentationsformen und Rezeptionsweisen

Einschreibung

Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die  Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum sowie Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

 

Um sich einschreiben zu können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

 

_ausgefüllte Anträge auf Einschreibung UND auf Folkwang Card (beide haben Sie mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten)

_Nachweis einer Krankenversicherung ODER der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (d.h. Anerkennung Ihrer ausländischen durch eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland – siehe Infos des DAAD)

_Original ODER beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (bei ausländischen Zeugnissen unbedingt eine beglaubigte deutsche Übersetzung)


_Falls noch nicht im Bewerbungsverfahren erbracht: Sprachnachweis für das im Studiengang erforderliche Spracheingangsniveau (nur erforderlich, wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben). Einen Überblick erhalten Sie in der Tabelle aller Sprachanforderungen, weitere Informationen zu Sprachnachweisen an Folkwang finden Sie auf den Webseiten zu Deutsch als Fremdsprache.

_Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags