Mutterschutz für Student*innen in Schwangerschaft & Stillzeit
Sie sind schwanger, haben kürzlich entbunden, stillen oder planen Nachwuchs?
Wir helfen Ihnen gerne, die Fülle neuer Herausforderungen mit Blick auf Ihr Studium zu bewältigen und Ihre Fragen zu klären. Während der Familienservice Sie allgemein zur Vereinbarkeit von Studium und Familie berät (z.B. bei Finanzierungs- und Betreuungsfragen), unterstützt Sie die Zentrale Studienberatung bei der weiteren Planung Ihres Studiums.
Im Rahmen des gesetzlichen Mutterschutzes ist hier einiges zu beachten:
- Neben der Stärkung Ihrer Rechte (siehe 1.) geht es vor allem um den Schutz vor Gefährdungen (siehe 3.) an Ihrem Studien-‚Arbeitsplatz‘ (siehe 2.) vom Beginn Ihrer Schwangerschaft bis nach der Entbindung und in der Stillzeit.
- Ihre Hochschule muss Gefährdungsbeurteilungen (siehe 5.) anlassunabhängig für alle Studiengänge erstellen. Sollten Sie sich dazu entscheiden (siehe 6.), Ihre Schwangerschaft/Stillzeit offiziell zu melden (siehe 7.), muss Ihre Hochschule diese anlassabhängig konkretisieren sowie entsprechende Schutzmaßnahmen (siehe 4.) festlegen.
- Nach einer offiziellen Meldung informiert die Hochschule (siehe 8.) nur die zuständige Bezirksregierung sowie die für das Verfahren notwendigen Hochschulangehörigen über Ihre Schwangerschaft/Stillzeit.
Die folgenden Fragen und Antworten bieten Ihnen einen ersten Überblick.
Für weitere Informationen und eine vertrauliche Beratung wenden Sie sich gerne an die Zentrale Studienberatung. Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie insbesondere die Informationen bei den Fragen 6.-8. zur Meldung einer Schwangerschaft/Stillzeit an die Hochschule. Über die möglichen Vor- und Nachteile einer Meldung informiert Sie die Zentrale Studienberatung gerne auch vorab und anonym.