Wer nur einzelne Kurse besuchen möchte, kann sich als Gasthörend*r bewerben. Auch zur Überbrückung der Zeit bis zur Aufnahme eines regulären Studiums kann eine Gasthörendenschaft oder – abhängig von der Situation und den verfügbaren Kapazitäten – eine Einschreibung als Free Mover sinnvoll sein.
Gasthörende mit Fluchthintergrund können ebenfalls Kurse besuchen und Prüfungen ablegen. Sie sind allerdings nicht als Studierende eingeschrieben, d.h. sie haben keinen Studierendenstatus. Gasthörendenschaften werden jeweils für ein Semester beantragt.
Free Mover können Kurse ihres Studiengangs besuchen und auch Prüfungen ablegen. Sie sind als Studierende eingeschrieben, bekommen also z.B. auch ein Semesterticket. Allerdings ist das Studium auf ein oder zwei Semester begrenzt. Wer danach weiter an Folkwang studieren möchte, bewirbt sich parallel regulär auf einen Studienplatz. Voraussetzung, um als Free Mover zeitlich befristet studieren zu können, ist das Bestehen einer kleinen Aufnahmeprüfung.
Bei Interesse an einem Einstieg als Free Mover oder Gasthörende*r kontaktieren Sie bitte die Zentrale Studienberatung.