Folkwang

Informationen für Geflüchtete mit Studienwunsch

Sie sind nach Deutschland geflüchtet und interessieren sich für ein Studium an der Folkwang Universität der Künste? Hier finden Sie Informationen zu unseren Studienmöglichkeiten, zur Bewerbung und zu unserem Beratungsangebot.

Einen Einblick in das Engagement der Folkwang Universität der Künste für die Ukraine und für Geflüchtete sowie weitere Informationen und Anlaufstellen (z.B. zu Einreise, Unterkunftsmöglichkeiten und Sozialleistungen für Geflüchtete) finden Sie hier.

Wie kann ich mich auf ein Studium an der Folkwang Universität der Künste bewerben?

Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich regulär um einen Studienplatz bewerben. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Eignungsprüfung sind auf der „Basisinfos & Bewerbung“-Seite des jeweiligen Studiengangs zu finden. Voraussetzung für die Zulassung zu einem regulären Studium ist das Bestehen der künstlerischen bzw. studiengangsspezifischen Eignungsprüfung.

 

Allgemeine Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens finden Sie hier.

Kann ich auch zeitweise an Folkwang studieren?

Die Folkwang Universität der Künste möchte geflüchtete Studierende bei der zügigen Weiterführung ihres Studiums unterstützen. In Einzelfällen und soweit Kapazitäten vorhanden sind, ist ein Studienaufenthalt als „Free Mover“ oder als Gasthörende*r möglich. 

 

Studierende, die an einer Hochschule außerhalb Deutschlands eingeschrieben sind, können sich an Folkwang auf einen zeitlich begrenzten Aufenthalt als Free Mover bewerben. Free Mover können Kurse des von ihnen gewählten Studiengangs besuchen und auch Prüfungen ablegen. Sie sind als Studierende eingeschrieben, bekommen also z.B. auch ein Semesterticket. Allerdings ist das Studium auf ein, maximalzwei Semester begrenzt. 

 

Studieninteressierte mit Fluchthintergrund, die sich bereits in Deutschland aufhalten und nicht parallel an einer Hochschule im Ausland studieren, können sich auf einen zeitlich begrenzten Aufenthalt als Gasthörende bewerben. Gasthörende mit Fluchthintergrund erhalten die Möglichkeit, Einzel- und Kleingruppenunterricht zu bekommen und an Prüfungen teilzunehmen. Sie sind allerdings nicht als Studierende eingeschrieben, d.h. sie haben keinen Studierendenstatus. Gasthörendenschaften werden jeweils für ein Semester beantragt.

 

Die Teilnahme am Einzel- und Kleingruppenunterricht außerhalb eines regulären Studiums – d.h. als Free Mover oder Gasthörende*r – ist auf maximal zwei Semester begrenzt. Voraussetzungen für die Aufnahme sind vorhandene Kapazitäten im gewünschten Studiengang und ggf. mit dem gewünschten Instrument, eine vollständige und fristgerechte Bewerbung sowie das Bestehen einer kleinen Aufnahmeprüfung. Die Bewerbungsfrist endet am 01. Mai für das jeweils folgende Wintersemester und am 01. Dezember für das jeweils folgende Sommersemester.

 

Gasthörende, die nicht am Einzel- oder Kleingruppenunterricht teilnehmen möchten, nutzen das reguläre Antragsverfahren für Gasthörende.

 

Wer im Anschluss an einen Aufenthalt als Free Mover oder Gasthörende*r ein reguläres Studium beginnen möchte, muss das reguläre Bewerbungsverfahren durchlaufen und die Eignungsprüfung des gewählten Studiengangs erfolgreich absolvieren.

 

Bei Interesse an einem Einstieg als Free Mover oder Gasthörende*r kontaktieren Sie bitte die Zentrale Studienberatung.

Ich habe durch die Fluchtsituation nicht alle Nachweise über meinen Bildungsweg (z.B. Schulzeugnisse) dabei. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Für geflüchtete Menschen, die Ihre Unterlagen nicht oder nicht vollständig bei sich haben, kann der Nachweis der Hochschulreife oder vorheriger Studienzeiten vereinfacht werden.

 

Um weitere Informationen dazu zu bekommen, wenden Sie sich bitte mit Angaben zu Ihrem Studienwunsch, Ihrem Bildungsweg und Ihren Unterlagen an die Zentrale Studienberatung.

Kann ich an Folkwang Deutsch lernen?

Die Folkwang Universität der Künste bietet keine eigenen Deutschkurse an. Geflüchtete Personen haben die Möglichkeit, an Integrationskursen (z.B. bei der VHS) teilzunehmen.

Kann ich mit einem Schulabschluss aus der Ukraine zum Studium zugelassen werden?

Je nach Schulabschluss müssen Bewerber*innen aus der Ukraine in der Regel ein oder zwei erfolgreiche Studienjahre an einer Hochschule nachweisen, um sich an einer deutschen Universität bewerben zu können. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

 

An Kunst- und Musikhochschulen ist eine Zulassung zu vielen grundständigen (z.B. Bachelor-) Studiengängen aber auch ohne das Erfüllen dieser Voraussetzungen möglich, wenn besondere künstlerische Begabung nachgewiesen wird. Für welche Studiengänge an der Folkwang Universität der Künste das zutrifft, sehen Sie auf der „Basisinfos & Bewerbung“-Seite des jeweiligen Studiengangs.

 

Der Nachweis einer besonderen künstlerischen Begabung erfolgt in der Eignungsprüfung, die alle Bewerber*innen ablegen.

Kann ich auch ohne Deutschkenntnisse an Folkwang studieren?

Grundsätzlich sind Deutschkenntnisse zum Studium erforderlich. Das geforderte Sprachniveau finden Sie auf der „Basisinfos & Bewerbung“-Seite des jeweiligen Studiengangs.

 

Wenn das geforderte Sprachniveau noch nicht erreicht ist, kann in Einzelfällen ein flexibler Einstieg als Gasthörende*r oder als Free Mover in Frage kommen. Weitere Informationen dazu bekommen Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Kann ich ein Studium, das ich an einer anderen Hochschule begonnen habe, an Folkwang fortsetzen?

Wer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, kann sich regulär um einen Studienplatz bewerben. Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und zur Eignungsprüfung sind auf der „Basisinfos & Bewerbung“-Seite des jeweiligen Studiengangs zu finden. Voraussetzung für die Zulassung zu einem regulären Studium ist das Bestehen der künstlerischen bzw. studiengangsspezifischen Eignungsprüfung.

 

Nach bestandener Eignungsprüfung und im Anschluss an die Einschreibung kann ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen gestellt werden. Auf diesem Weg können Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, auf ein Studium an Folkwang angerechnet werden. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass diese Leistungen (vor allem in Bezug auf Lernergebnisse, Niveau, Workload und Profil des Studiengangs) gleichwertig sind. Je nach Umfang dieser Anerkennung ist dann ein Einstieg in einem höheren Fachsemester möglich. Wenn Sie Ihr Transcript of Records oder vergleichbare Unterlagen durch die Fluchtsituation nicht oder nicht vollständig bei sich haben, wenden Sie sich an die Zentrale Studienberatung (studienberatung(at)folkwang-uni.de). 

Sie haben weitere Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Bewerbung? Sie erreichen die Zentrale Studienberatung der Folkwang Universität der Künste telefonisch, per E-Mail oder persönlich in unserer offenen Sprechstunde:

Mo - Do, 10:00 – 12:00 Uhr in Raum V015, Campus Essen-Werden

Eine Anmeldung zur Sprechstunde ist nicht erforderlich.

 

Kontakt

Nora Naujoks

Dezernat Studium und Internationales | Zentrale Studienberatung (Elternzeitvertretung)
_Stabsstelle Hochschulentwicklung: Internationale Beziehungen | Partner | Projekte (Elternzeitvertretung)

E-Mail

+49 (0)201_4903-315