Folkwang

Gasthörendenschaft an Folkwang

Interessierte Personen, die an einzelnen Lehrveranstaltungen an der Folkwang Universität der Künste teilnehmen möchten, können auf Antrag als Gasthörende zugelassen werden. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme nur unter Beachtung der Regelungen des aktuellen Hygieneplans möglich ist.

Eine Teilnahme als Gasthörende*r ist nur für bestimmte Lehrveranstaltungen mit Einverständnis der*des jeweiligen Dozierenden möglich. Offene Kurse sind z.B. Vorlesungen der Musikwissenschaft oder Theorie und Geschichte der Fotografie. Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen mit Einzelunterricht ist ausgeschlossen. Eine Gasthörendenschaft für praktische Gruppenunterrichte ist nur sehr eingeschränkt möglich. Im Fachbereich 4 – Gestaltung – sind nur Theorieveranstaltungen für Gasthörende geöffnet. Eine Teilnahme ist auch ausgeschlossen, wenn dadurch Studierende der Folkwang Universität der Künste aus Kapazitätsgründen an der Teilnahme gehindert werden. Ein Anspruch auf Zulassung als Gasthörende*r besteht nicht. Eine Übersicht über das aktuelle Kursangebot finden Sie im Vorlesungsverzeichnis „Folkwang Organizer.

Die Registrierung als Gasthörende*r gilt für das jeweilige Semester. Für jedes weitere Semester ist eine neue Antragsstellung erforderlich. Die Gebühr für die Gasthörerendenschaft beträgt 100,00 Euro pro Semester.

Bitte beachten Sie, dass Gasthörerende nicht immatrikuliert werden; sie haben den Status „Angehörige*r der Hochschule“. Daher besteht gemäß § 2 I Nr. 8 c) Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) kein Unfallversicherungsschutz. Das Betreten sowie die Benutzung der Einrichtung der Folkwang Universität der Künste geschieht auf eigene Verantwortung. Als Gasthörende*r dürfen Sie keine Prüfungen ablegen und können somit auch keine Leistungsnachweise erwerben. Zudem dürfen Gasthörende über den Besuch der Lehrveranstaltungen hinaus die Überräume, Werkstätten und Studios nicht benutzen. Eine Ausnahme ist für Geflüchtete möglich – sie dürfen als Gasthörende an Prüfungen teilnehmen und Leistungsnachweise erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Gasthörende mit Fluchthintergrund Einzelunterricht erhalten. Weitere Informationen finden Sie bei unseren Angeboten für Geflüchtete.

Für allgemeine Auskünfte zur Gasthörendenschaft steht Ihnen die Zentrale Studienberatung gerne zur Verfügung.

Der Antrag auf Gasthörendenschaft (Antragsformular und Lebenslauf) ist auszufüllen und schriftlich bis zum 20.03. für das folgende Sommersemester und zum 20.09. für das folgende Wintersemester an folgende Stellen zu richten:

Fachbereich 1 (Studiengänge der künstlerisch-musikalischen Praxis):
StudierendenangelegenheitenKlemensborn 39
45239 Essen

Fachbereich 2 (künstlerische, künstlerisch-wissenschaftliche, künstlerisch-pädagogische und wissenschaftliche Studiengänge):
DekanatKlemensborn 39
45239 Essen


Fachbereich 3 (Studiengänge der darstellenden Künste):
DekanatKlemensborn 39
45239 Essen


Fachbereich 4 (Studiengänge für Gestaltung):
DekanatMartin-Kremmer-Str. 21
45327 Essen


Populäre Musik (M. Mus.)
Institut für Pop-Musik
Prinz-Regent-Str. 50-60
44795 Bochum

Weitere Informationen zur Zuordnung der Studiengänge zu den Fachbereichen finden Sie hier.

Die Kontoverbindung für die Überweisung der Gasthörendengebühr lautet:

Kontoinhaber: Landeshauptkasse Düsseldorf
Institut: HELABA Düsseldorf
IBAN: DE20300500000004012217
BIC-Code: WELADEDDXXX
Verwendungszweck: 95000000804 /"Name der/des Gasthörenden"

Bitte ersetzen Sie "Name der/des Gasthörenden" durch Ihren vollständigen Namen. Nur dann kann die Zahlung richtig zugeordnet werden.