Folkwang

Akademische Verwaltung | Prüfungsamt FB 1 & 2

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Andrea Welle

Dezernat Studium und Internationales | Prüfungsamt | FB 1 & 2

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Professional Media Creation und Populäre Musik:

Tabea Maciolek

Dezernat Studium und Internationales | Studierendenangelegenheiten & Prüfungsamt | FB 3
_Studierendenangelegenheiten & Prüfungsamt für die Studiengänge Professional Media Creation und Populäre Musik
_Vertrauensperson der Schwerbehinderten

E-Mail

+49 (0) 201_4903-308

 
Liebe Lehrende,


wir weisen hiermit weiterhin darauf hin, dass Prüfungsprotokolle von studienbegleitenden Prüfungen und Abschlussprüfungen ab sofort wieder nur im Original auf Papier bei den Prüfungsämtern einzureichen sind; ein Versand per E-Mail ist nicht mehr zulässig.


Die Prüfungsprotokolle stehen am Ende der Seite zum Download und Ausdrucken bereit.

 

Liebe Studierende,


wir weisen hiermit weiterhin darauf hin, dass die Studienbücher wieder im Original zu führen und einzureichen sind. Eingescannte Unterlagen werden nicht mehr angenommen. Sollten Sie während der „Corona-Semester“ Unterschriften auf gescannten Seiten Ihrer Studienbücher erhalten haben welche Sie bisher noch nicht eingereicht haben, so drucken Sie diese Seiten bitte aus und legen Sie sie Ihrem Studienbuch bei.


Auch Anträge auf Zulassung, Anmeldungen zu Abschlussarbeiten sowie Anträge auf Anerkennung von Prüfungsleistungen usw. werden nun wieder nur noch im Original (in Papierform) angenommen.

Anmeldefristen

_Bachelor und Masterstudiengänge

Anmeldungen zu den (Teil-) Modulabschlüssen

  • Für Module die im Wintersemester beginnen 15.12. des Jahres
  • Für Module die im Sommersemester beginnen 15.06. des Jahres

Die Anmeldung erfolgt bei den Lehrenden bzw. den jeweiligen Fachgruppensprechern.

_Bachelor und Masterprojekte FB 1

Anmeldung zum Bachelor-/Masterprojekt

  • Für Prüfungen im Sommersemester 31.3.
  • Für Prüfungen im Wintersemester 30.9

_Bachelor und Master Musikwissenschaft

Grundsätzlich kann eine Abschlussprüfung jederzeit angemeldet werden. Um das Studium zum Ende eines bestimmten Semesters abschließen zu können, gelten folgende Empfehlungsfristen:

Bachelor: (Bearbeitungszeit: 10 Wochen)

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss der Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit spätestens am 15.5. gestellt werden.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss der Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit spätestens am 15.11. gestellt werden.

Master: (Bearbeitungszeit: 6 Monate)

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss der Antrag auf Zulassung zur MA-Arbeit spätestens am 15.1. gestellt werden.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss der Antrag auf Zulassung zur MA-Arbeit spätestens am 15.7. gestellt werden.

_Bachelor Musikpädagogik

Grundsätzlich kann eine Abschlussprüfung jederzeit angemeldet werden. Um das Studium zum Ende eines bestimmten Semesters abschließen zu können, gelten folgende Empfehlungsfristen:

BA-Arbeit:

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.5. erfolgen.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.11. erfolgen.

BA-Projekt:

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.1. erfolgen. Anvisierte Aufführung: Prüfungszeitraum Anfang Juli
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.8. erfolgen. Anvisierte Aufführung: Prüfungszeitraum Anfang Februar

Grundsätzlich könnten Studierende die Prüfungen auch außerhalb der Prüfungswochen machen, dann könnte es jedoch schwieriger werden, Raum und Prüfer zu bekommen.

_Bachelor und Master Lehramt

Grundsätzlich kann eine Abschlussprüfung jederzeit angemeldet werden. Um das Studium zum Ende eines bestimmten Semesters abschließen zu können, gelten folgende Empfehlungsfristen:

Bachelor: (Bearbeitungszeit: 8 Wochen)

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens bis zum 15.5. erfolgen.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens bis zum 15.11. erfolgen.

Master: (Bearbeitungszeit: 15 Wochen)

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens bis zum 1.4. erfolgen.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens bis zum 1.10. erfolgen.

_Master Leitung vokaler Ensembles

Grundsätzlich kann ein Masterprojekt jederzeit angemeldet werden. Die gesamte Bearbeitungszeit einschließlich des Präsentationsteilmoduls beträgt 6 Monate. Um das Studium zum Ende eines bestimmten Semesters abschließen zu können, gelten folgende Empfehlungsfristen:

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.1. erfolgen.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.8. erfolgen.

_Weiterbildungs-Master Singen mit Kindern

Grundsätzlich kann ein Masterprojekt jederzeit angemeldet werden. Die gesamte Bearbeitungszeit einschließlich des Präsentationsteilmoduls beträgt 6 Monate. Um das Studium zum Ende eines bestimmten Semesters abschließen zu können, gelten folgende Empfehlungsfristen:

  • Um das Studium zum 30.9. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.1. erfolgen.
  • Um das Studium zum 31.3. abschließen zu können, muss die Anmeldung spätestens am 15.8. erfolgen.

 

_Lehramt Staatsexamen

  • Grundstudium: Zwischenprüfung Hauptfach
  • Chorleitung (für GyGe)
  • Hauptstudium: Anmeldung zur fachpraktischen Prüfung
  • Für Prüfungen im Sommersemester 15.12.
  • Für Prüfungen im Wintersemester 15.6.

Informationen zur Examensanmeldung finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes.

_Alte Diplomstudiengänge

Für alle Fachprüfungen (Vordiplom, Diplom, Zwischenprüfung, Abschlussprüfung) in den bisherigen Studiengängen Künstlerische InstrumentaIausbildung, Differenzierte Musikerausbildung, Musikpädagogik, Lehramt Musik, Komposition und Jazz sowie die für die Zulassungsprüfung zum Konzertexamen und das Konzertexamen

  • Für Prüfungen im Sommersemester 15.12.
  • Für Prüfungen im Wintersemester 15.6.

Eine spätere Anmeldung ist NICHT möglich!!!

Alle Anmeldungen die nach der angegebenen Frist eingehen, werden automatisch ins nächste Semester und somit in die nächste Prüfungsphase übernommen.
Erfolgt keine fristgerechte Anmeldung, so endet der Anspruch auf Hauptfachunterricht mit Ablauf der Regelstudienzeit.