Folkwang

DAAD-Stipendien (STIBET I) für internationale Studierende und Promovierende

Das kombinierte Stipendien- und Betreuungsprogramm (STIBET I) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) wird aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanziert. Diese Stipendien richten sich an Bildungsausländer*innen, d. h. an Studierende und Promovierende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben und die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben. Stipendiat*innen müssen im SoSe 2025 regulär zum Studium an Folkwang eingeschrieben und nicht beurlaubt sein. Austauschstudierende und Gasthörende können nicht gefördert werden.

Die Folkwang Universität der Künste vergibt in diesem Rahmen zwei verschiedene Stipendien:

Stipendium für mehr Chancengerechtigkeit


Bewerben können sich Personen, auf die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft (bitte nehmen Sie in der Bewerbung Bezug auf diese Kriterien und fügen Sie Nachweise bei):

_Studierende mit Fluchthintergrund

_Studierende mit Kind

_Studierende, die Pflegetätigkeiten für ein Familienmitglied übernehmen

_Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung (ab GdB 50/intern. Äquivalent)

 

Weitere Kriterien:

_gute Studienleistungen

_bei gleicher fachlicher Leistung: soziale Kriterien, z. B. finanzielle Notlagen

 

Bewerbungsunterlagen

 

_Bewerbungsformular: Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Sie können dort näher beschreiben, inwiefern Sie die Auswahlkriterien erfüllen und Ihre akademischen Leistungen und Ihre finanzielle Situation beschreiben.

_Aktueller tabellarischer Lebenslauf

_Aktuelle Studienbescheinigung

_Nachweis über eine der in der Ausschreibung genannten besonderen Herausforderungen, z. B. Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG), Schwerbehindertenausweis (oder vergleichbarer Nachweis aus einem anderen Land), ärztliches Gutachten, behördliche Dokumente, Geburtsurkunde des Kindes usw. Nicht notwendige Informationen dürfen geschwärzt werden. Sollten Sie unsicher sein, welcher Nachweis in Ihrer Situation geeignet ist, wenden Sie sich bitte an foerderung(at)folkwang-uni.de.

_Sie müssen ein Gutachten bei einem*r Ihrer Lehrenden anfragen. Für dieses Gutachten darf nur das Gutachtenformular verwendet werden. Das Gutachten muss von Ihrem*r Lehrenden direkt an foerderung(at)folkwang-uni.de gesendet werden. Auch dafür gilt die Bewerbungsfrist. Später zugesendete Gutachten werden nicht berücksichtigt, Ihre Bewerbung gilt dann als unvollständig.

 

Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Erstellung des Gutachtens ein. Unvollständige oder nach Fristende eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Studienabschluss-Stipendium


Voraussetzungen/Kriterien:

_vorraussichtlicher Abschluss des Studiums innerhalb eines Jahres

_gute Studienleistungen

_bei gleicher fachlicher Leistung: soziale Kriterien, z. B. finanzielle Notlagen

 

Bewerbungsunterlagen

 

_Bewerbungsformular: Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Sie können dort näher beschreiben, inwiefern Sie die Auswahlkriterien erfüllen und Ihre akademischen Leistungen und Ihre finanzielle Situation beschreiben.

_Aktueller tabellarischer Lebenslauf

_Aktuelle Studienbescheinigung

_Aktuelles, vollständiges Transcript of Records (das Transcript of Records bekommen Sie im Prüfungsamt. Es sollte alle Prüfungsleistungen enthalten, die Sie bisher erbracht haben.). Falls das nicht möglich ist (z. B. bei Konzertexamen): Nachweis, dass Sie Ihr Studium voraussichtlich innerhalb eines Jahres abschließen werden (bzw. Transcript of Records mit höchstens 60–90 zum Abschluss fehlenden Credits).

_Sie müssen ein Gutachten bei einem*r Ihrer Lehrenden anfragen. Für dieses Gutachten darf nur das Gutachtenformular verwendet werden. Das Gutachten muss von Ihrem*r Lehrenden direkt an foerderung(at)folkwang-uni.de gesendet werden. Auch dafür gilt die Bewerbungsfrist. Später zugesendete Gutachten werden nicht berücksichtigt, Ihre Bewerbung gilt dann als unvollständig.

 

Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Erstellung des Transcript of Records und des Gutachtens ein. Unvollständige oder nach Fristende eingegangene Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Bewerbungsfrist

18. Dezember 2024 für eine Förderung im Sommersemester 2025. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum Bewerbungsfrist mit den unten aufgeführten Unterlagen an foerderung(at)folkwang-uni.de.

 

Förderhöhe und -dauer

Förderzeitraum: 01.04.2025–30.09.2025
Förderhöhe: bis zu 500 € pro Monat; bis zu 3.000 € insgesamt

Arbeitsentgelt ab einer Höhe von monatlich 1.030 € brutto und weitere Stipendien im selben Zeitraum werden mit dem Stipendium verrechnet, das sich ggf. dadurch entsprechend reduziert. Wer parallel das STIBET I-Stipendium und BAföG bekommt, muss das der BAföG-Stelle anzeigen. Dort wird geprüft, ob die BAföG-Leistung anteilig gekürzt werden muss. Fragen dazu beantwortet das zuständige Studierendenwerk.

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien trifft die Vergabekommission der Folkwang Universität der Künste auf der Grundlage der oben genannten Auswahlkriterien.