Folkwang

Stipendien der Meyer-Struckmann-Stiftung

Die Meyer-Struckmann-Stiftung unterstützt seit Dezember 2020 die Studierenden der Folkwang Universität der Künste, die in eine finanzielle Notlage geraten sind.

 

Bitte senden Sie Ihren Antrag an diese E-Mailadressen: hilfsfonds(at)folkwang-uni.de

Wer wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere die in den Musikstudiengängen eingeschriebenen Studierende der Folkwang Universität der Künste, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Die Förderung ist auf eine Einmalzahlung von maximal 500 € beschränkt.

Bis wann kann ich meinen Antrag stellen?

Anträge können bis auf weiteres ohne Beachtung einer Frist gestellt werden.

 

Hier geht es zum Antrag (PDF)

Wie hoch ist die Förderung?

Studierende der Folkwang Universität der Künste, die insbesondere in einem Musikstudiengang eingeschrieben sind, erhalten bis zu 500 €. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der finanziellen Situation der antragstellenden Studierenden.

Wie schnell wird ausgezahlt?

Zunächst wird eine elektronische Eingangsbestätigung Ihres Antrags übermittelt. Bitte haben Sie Geduld, wenn dies bei starker Nachfrage ggf. einige Tage dauert und stellen Sie in der Zwischenzeit keinen Doppelantrag. Die Zu-/Absage bekommen Sie ebenfalls elektronisch übermittelt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Geschwindigkeit der Auszahlung von vielen Faktoren abhängig ist. Wir bemühen uns um eine schnelle Bearbeitung.

Muss das Stipendium der Meyer-Struckmann-Stiftung versteuert werden?

Das Stipendium der Meyer-Struckmann-Stiftung kann ggfls. nach § 3 Nr. 44 EStG von der Einkommensteuer befreit sein. Die Prüfung der Steuerfreiheit unterliegt der Entscheidungskompetenz Ihres zuständigen Finanzamtes. Eine Steuerfreiheit kann daher von Seiten der Folkwang Universität der Künste nicht zugesichert werden.

Kann ich mich mehrfach bewerben?

Sie können das Stipendium der Meyer-Struckmann-Stiftung nur einmal beziehen.

Ich beziehe bereits ein Stipendium. Kann ich mich dennoch auf ein Stipendium der Meyer-Struckmann-Stiftung bewerben?

Wenn Sie ein Stipendium der Hochschule beziehen, können Sie sich für das Stipendium der Meyer-Struckmann-Stiftung bewerben.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Das Antragsverfahren erfolgt ausschließlich digital. Hier geht es zum Antrag (PDF)

Bitte schicken Sie Ihren Antrag ausschließlich an diese Mailadresse:

hilfsfonds(at)folkwang-uni.de

 

Ihr Antrag wird vorbereitet und zur Entscheidung an das Rektorat weitergeleitet. Sie bekommen so schnell wie möglich eine Rückmeldung per E-Mail vom Arbeitsbereich Hochschulförderung.

Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bzw. Angaben bei:
_aktuelle Studienbescheinigung
_Aufstellung Ihrer monatlich anfallenden Kosten (Miete, Strom, Krankenversicherung, Kommunikation: Telefon, Internet, Handy),
_Aufstellung Ihrer monatlichen Einkünfte,
_Nachweis über Ihren aktuellen Kontostand (Folgendes muss sichtbar sein: Name, Kontonummer, Kontostand, Datum. Alle anderen Angaben können geschwärzt werden).

Wichtige Hinweise
Bitte senden Sie Ihren Antrag in einem zusammengefassten PDF-Dokument nur per E-Mail (und nicht postalisch) an den Arbeitsbereich Hochschulförderung: hilfsfonds(at)folkwang-uni.de. Ausgedruckte Anträge können nicht verarbeitet werden. Auch für Fragen können Sie sich gerne unter dieser Mailadresse an Elina Thier wenden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Antragssteller*innen versichern, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.