Folkwang

Bewerbung um einen Studienplatz

An der Folkwang Universität der Künste können Sie aus einem breiten Fächerangebot in den Bereichen Musik, Theater, Tanz, Gestaltung und Wissenschaft wählen. Eine Übersicht über alle grundständigen und weiterführenden Studiengänge finden Sie auf der Webseite der Studienangebote.

Voraussetzungen

Grundsätzliche Zugangsvoraussetzung für unsere künstlerischen Studiengänge ist neben einer Hochschulzugangsberechtigung bzw. einem ersten Hochschulabschluss der Nachweis künstlerischer bzw. studiengangsspezifischer Eignung. Diese müssen Sie im Bewerbungsprozess durch eine bestandene Eignungsprüfung an unserer Hochschule nachweisen. Details zu den weiteren Zugangs- und Sprachvoraussetzungen für die einzelnen Studiengänge stehen auf der jeweiligen Studiengangs-Webseite auf der Unterseite "Basisinfos & Bewerbung“.

Für die Bearbeitung Ihrer Bewerbung erheben wir eine Bewerbungsgebühr für alle Studiengänge, außer für die Studiengänge des Fachbereichs 4  ‚Gestaltung‘.

Wir haben Ihnen eine Übersicht der Bewerbungsfristen zusammengestellt. Ihre Bewerbung muss vor Fristende vollständig an der Hochschule eingehen. Ansonsten kann sie nicht berücksichtigt werden. 

Ablauf Ihrer Bewerbung

Die Bewerbung für einen Studienplatz in einem grund- oder weiterführenden Studienprogramm der Folkwang Universität der Künste besteht aus mehreren Schritten:

1. Bewerbung über das Folkwang Bewerbungsportal

Die Bewerbung erfolgt online über das Folkwang Bewerbungsportal. Bewerbungen zum Sommersemester sind grundsätzlich vom 1.10. bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15.11. möglich, Bewerbungen zum Wintersemester vom 15.01. bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15.3. (bzw. – für bestimmte Studiengänge - 31.5.).

2. Fristgerechte & vollständiger Eingang

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist müssen eine vollständige Bewerbung eingereicht und alle dazugehörigen Unterlagen im Portal hochgeladen werden. Die Liste der je erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Unterseite "Basisinfos & Bewerbung" der jeweiligen Studiengangs-Webseite.

 

Bei Studiengängen mit mehrstufigen Eignungsprüfungen findet die erste Stufe in Form einer „digitalen Vorrunde“ statt. In diesem Fall muss innerhalb der Bewerbungsfrist im Portal ein Link zu den entsprechenden Inhalten (z.B. Bewerbungsvideo) eingefügt werden. Informationen zu den Inhalten der Eignungsprüfung finden Sie auf der Unterseite „Basisinfos & Bewerbung“ der jeweiligen Studiengangs-Webseite.

 

Wenn Sie für einen Studiengang des Fachbereichs 4 (Gestaltung) eine Mappe in Papierform einreichen müssen, können Sie diese persönlich im angegebenen Zeitraum abgeben oder postalisch innerhalb der Bewerbungsfrist einsenden. Wenn Sie die Mappe per Post einsenden, zählt der Eingang an der Hochschule, nicht der Poststempel!

 

3. Eingangsbestätigung

Im Anschluss an die Online-Bewerbung bekommen Sie eine automatische Eingangsbestätigung per E-Mail. Ihre Angaben und den Status Ihrer Bewerbung können Sie im Portal weiterhin einsehen. 

 

Falls zutreffend, werden Sie von der Abteilung Studierendenangelegenheiten auf fehlende Unterlagen hingewiesen. Das Nachreichen von Unterlagen ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich!

4. Eignungsprüfung/en

Die Eignungsprüfung kann, je nach Studiengang, mehrere Stufen (meist mit einer „digitalen Vorrunde“) beinhalten oder einstufig stattfinden. Nähere Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Unterseite "Basisinfos & Bewerbung" der jeweiligen Studiengangs-Webseite.

 

Bei Eignungsprüfungen mit „digitaler Vorrunde“ bekommen Sie einige (ca. 4-5) Wochen nach der Bewerbungsfrist eine Rückmeldung zum Ergebnis der Vorrunde. Wenn Sie die Vorrunde bestanden haben, werden Sie zur zweiten Stufe der Prüfung, die bei den meisten Studiengängen in Präsenz auf dem Campus der Hochschule stattfindet, eingeladen. Bei einstufigen Eignungsprüfungen, die in Präsenz stattfinden, bekommen Sie einige Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist eine Einladung. 

 

Einstufige Eignungsprüfungen ohne Präsenztermin (nur bei bestimmten Studiengängen des Fachbereichs 4 „Gestaltung“) werden auf der Grundlage der eingereichten Arbeiten bewertet.    

 

Wenn Sie zu einer Präsenzprüfung eingeladen wurden, finden Sie im Folkwang Bewerbungsportal Angaben zu Zeit und Ort. Die Präsenzprüfung kann aus mehreren Prüfungsteilen bestehen, die teils auch an mehreren Tagen stattfinden.

5. Zulassungsverfahren

Nach Abschluss an der Eignungsprüfung entscheidet der Zentrale Prüfungsausschuss anhand der Bewertungen der fachspezifischen Eignungsprüfungskommissionen über die Vergabe der Studienplätze. Dies kann einige Wochen in Anspruch nehmen; bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen ab.

6. Bescheid über Ergebnis

Im Anschluss erhalten Sie per Post einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis des Eignungsprüfungsverfahrens – d.h. entweder ein Studienplatzangebot, einen Wartelistenbescheid oder eine Absage. Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen ab.

7. Annahme des Studienplatzes

Bei einem Studienplatzangebot werden Sie aufgefordert innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den Studienplatz schriftlich anzunehmen (oder abzulehnen) und weitere Dokumente zur Vorbereitung der Einschreibung einzureichen.

8. Einschreibung

Als letzten Schritt folgt die Einschreibung. Welche Unterlagen Sie dafür einreichen müssen, steht auf der Seite Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September und Ende März statt (für den Studienbeginn im Oktober bzw. im April). Den genauen Zeitraum sowie Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.

Wichtige Hinweise

Bitte sehen Sie von zwischenzeitlichen Nachfragen zum Eingang und Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung ab.
 

_Internationale Bewerber*innen

Internationale Bewerber*innen durchlaufen das gleiche Bewerbungsverfahren wie deutsche Studierende. Die Bewerbung erfolgt direkt an der Folkwang Universität der Künste. Bitte beachten Sie, dass wir für Visa-Angelegenheiten nur den aktuellen Stand Ihrer Bewerbung bescheinigen können.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite für internationale Bewerber*innen.

_Kooperationsstudiengänge

Wenn Sie sich für die Kooperationsstudiengänge Lehramt oder B.A. Musikwissenschaft mit einem wissenschaftlichen Fach bewerben, dann müssen Sie sich sowohl bei uns als auch bei der kooperierenden Hochschule bewerben. Bewerbungen für den M.A. Professional Media Creation richten Sie bitte nur an das SAE Institute Bochum. Für den Kooperationsstudiengang Kunst- und Designwissenschaft ist die Bewerbung an einer der beteiligten Hochschulen ausreichend.

_Rückgabe von Mappen

Eingereichte Mappen für Studiengänge im Fachbereich 4 ‚Gestaltung‘ werden nicht automatisch zurückgeschickt. Sie können nach Ende des Verfahrens persönlich abgeholt oder, wenn Sie eine entsprechende Paketmarke beifügen, zurückgeschickt werden. Bitte kontaktieren Sie dazu die Abteilung Studierendenangelegenheiten des Fachbereichs.

_Jungstudierende, Gast- & Zweithörer*innen

Für die Aufnahme eines Jungstudiums bzw. die Beantragung einer Gasthörendenschaft gelten abweichende Bewerbungs- bzw. Anmeldeverfahren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite zur Zulassung als Jungstudierende*r bzw. auf der Webseite zur Gasthörendenschaft.

Je nach Art der Zweithörendenschaft gibt es ein ergänztes oder abweichendes Bewerbungs- bzw. Anmeldeverfahren. Weitere Informationen dazu können Sie bei der Zentralen Studienberatung erfragen.

_Hochschulwechsel, höhere Fachsemester & Anerkennung

Hochschulwechsler*innen und Wiedereinsteiger*innen durchlaufen das gleiche Bewerbungsverfahren wie Bewerber*innen für das erste Fachsemester. Erst nach Erhalt eines Studienplatzes und nach der Einschreibung kann ein Antrag auf Anerkennung anderweitig erbrachter Prüfungsleistungen gestellt werden – sowie ein Antrag auf Höherstufung des Fachsemesters.

Bitte beachten Sie, dass der im Studienverlaufsplan vorgesehene Anspruch auf Hauptfachunterricht im künstlerischen Haupt- und Nebenfach entsprechend reduziert wird, wenn Sie bereits in einem Studiengang mit dem gleichen künstlerischen Haupt- und Nebenfach bzw. Instrument/en studiert haben.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.