Folkwang

Studierendenmobilität – Auslands-Praktikum (SMP)

Die Folkwang Universität der Künste hat im Jahr 2011 die Praktikumscharta erhalten und bietet seitdem Unterstützung bei Praktika im europäischen Ausland; das International Office ist Ihre Anlaufstelle.

Anträge auf Förderung eines Auslandspraktikums stellen Sie bitte bis 5. Januar für das darauffolgende Akademische Jahr an das International Office (Campus Werden P 214 | Campus Quartier Nord).

> Anmeldeformular Auslandsaufenthalte

ERASMUS+ fördert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland (ausgeschlossen sind EU-Institutionen bzw. Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden).

Studierende können Arbeitserfahrung in einem internationalen Umfeld sammeln.
Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte erweitern.

Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen zwei und zwölf Monaten Förderung erhalten.

Auch Graduierte können eine Förderung für ein Erasmus+ Praktikum im europäischen Ausland erhalten: Dieses Angebot gilt innerhalb eines Jahres nach dem Abschluss einer Studienphase (Bachelor, Master) und für die Dauer von 2 bis 12 Monaten. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Bewerbung während des letzten Jahres der jeweiligen Studienphase. Die Förderung wird auf das Kontingent von Erasmus+ Monaten der jeweiligen Studienphase angerechnet. Graduierte können durch Erasmus+ gefördert werden, wenn sie während des Praktikums exmatrikuliert sind und das Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach ihrem Abschluss beendet wird.

Die Förderraten sind zu finden unter:

https://eu.daad.de/infos-fuer-hochschulen/projektdurchfuehrung/mobilitaet-von-einzelpersonen-KA131/dokumente-zur-projektdurchfuehrung/de/79410-foerderraten-in-der-neuen-erasmus-programmgeneration-2021-2027/

Das Programm bietet Studierenden folgende Leistungen:

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
  • Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
  • Begleitung während des Praktikums durch eine*n Ansprechpartner*in in der Heimathochschule
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen