Folkwang

Prüfungsangelegenheiten

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Prüfungsangelegenheiten.

Die Rahmenbedingungen des Prüfungswesens werden in der Rahmenprüfungsordnung und den jeweiligen fachspezifischen Prüfungsordnungen geregelt. Es ist wichtig, dass Sie sich mit den Regelungen der Prüfungsordnung auskennen. Alle Prüfungsordnungen können Sie in der Rubrik Ordnungen einsehen.

An Folkwang gibt es verschiedene Akteure im Themenfeld Prüfungsangelegenheiten.

Die Prüfungsämter der Fachbereiche sind zuständig für:

  • Notenverarbeitung
  • Ausstellung von Notenbescheinigungen (Transcript of Records) und Abschlussdokumenten
  • An- und Abmeldung von Prüfungen
  • Entgegennahme von Anträgen auf Anerkennung von Prüfungsleistungen sowie Anträge auf Zulassung zum Abschlussprojekt
  • Vorbeglaubigung von Prüfungszeugnissen zur Ausstellung einer Apostille durch die Bezirksregierung Düsseldorf

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf den Unterseiten des jeweiligen Prüfungsamtes:

Prüfungsamt Fachbereiche 1 & 2
Prüfungsamt Fachbereich 3
Prüfungsamt Fachbereich 4

Prüfungsamt Institute

Für die Organisation und die Durchführung von Modul(teil)prüfungen bildet der für den jeweiligen Studiengang zuständige Fachbereich oder das zuständige Zentrale Institut einen Prüfungsausschuss.  Er entscheidet auch über die Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Prüfungsleistungen und ist zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen.

Die Prüfungsausschüsse bilden eine gemeinsame Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse.