Folkwang

Integrationsteam der Folkwang Universität der Künste

Die Folkwang Universität der Künste hat nach dem Sozialgesetzbuch IX die konkrete gesetzliche Aufgabe, präventive Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit sowie ein betriebliches Eingliederungsmanagement für längerfristig erkrankte Bedienstete durchzuführen.

Die Prävention soll alle Anstrengungen umfassen, die dazu beitragen, Dienstunfälle, Berufserkrankungen und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Sie wird zum integralen Bestandteil des betrieblichen Geschehens bezogen auf alle Bediensteten, mit oder ohne Behinderung.

Die Hochschule ist verpflichtet, nach Möglichkeiten zu suchen, wie die Dienstunfähigkeit überwunden und wie erneuter Dienstunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Das zu diesem Zweck gegründete Integrationsteam der Folkwang Universität hat hierzu eine Dienstvereinbarung erstellt.

Zur Lösung von Problemfällen sind verschiedene Maßnahmen denkbar, hier zum Beispiel:

  • Moderation und Supervision in konfliktanfälligen Bereichen, bei Bereitschaft der Akteure
  • Weiterbildung für Bedienstete und Führungskräfte
  • ein Umbau des Arbeitsplatzes nach ergonomischen Kriterien mit technischen Hilfen
  • die Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz, soweit möglich
  • eine Veränderung der Arbeitszeit bzw. von Arbeitsabläufen