Illustration: Louisa Kron

Folkwang

Studium & Familie

Die Erziehung von Kindern, Pflege von Angehörigen oder eine Behinderung können für Studierende auf dem Weg zu ihrem Abschluss schwere Hürden darstellen. Unter diesen oder vergleichbaren Umständen sind Studierende deswegen berechtigt, während ihres Studiums Erleichterungen im Anspruch zu nehmen. Auf dieser Seite erfahren sie mehr über alle Möglichkeiten, die Ihnen zum Studieren unter besonderen Umständen zur Verfügung stehen.

Beurlaubung

Insbesondere für die Endphase der Schwangerschaft und die Zeit unmittelbar nach der Geburt, aber auch bei der Erziehung von Kindern und der Pflege enger Angehöriger bietet eine Beurlaubung die Option, das Studium zeitweise auch zu unterbrechen. Eine Beurlaubung erfolgt jeweils für die Dauer eines Semesters und ist innerhalb der festgesetzten Rückmeldefrist im Dekanat zu beantragen. Wenn die Beurlaubung aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern oder aufgrund der Pflege von engen Familienangehörigen erfolgt, sind Studierende auch während ihrer Beurlaubung in der Lage, Prüfungsleistungen zu erbringen.

Bitte beachten Sie, dass ein Antrag auf Beurlaubung mit Grund Schwangerschaft als offizielle Mitteilung Ihrer Schwangerschaft an die Hochschule gilt.

Teilzeitstudium

Seit dem Wintersemester 2015/16 bietet die Folkwang Universität der Künste Studierenden mit familiären und/oder beruflichen Verpflichtungen, Erkrankungen oder Behinderungen für einige ihrer als Vollzeitstudium konzipierten Studiengänge die Option, diese in Teilzeit zu studieren. Dabei wird kein Teilzeitstudienmodell vorgegeben, sondern eine individualisierte Regelstudienzeit mit Ihnen vereinbart. Außerdem gibt es einige Studiengänge, die als Teilzeitstudiengänge bzw. mit fester Teilzeitvariante konzipiert wurden.

Nachteilsausgleiche

Zusätzlich können Studierende aufgrund von Schwangerschaft, Kinderbetreuung und der Pflege enger Angehöriger sogenannte Nachteilsausgleiche, wie verlängerte Bearbeitungsdauern für Hausarbeiten und Verlegung von Prüfungsterminen, beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen.

Für Rückfragen zu den Themen "Teilzeitstudium - Beurlaubung – Nachteilsausgleiche" steht Ihnen die Zentrale Studienberatung zur Verfügung.