Illustration: Louisa Kron

Folkwang

Kommission für Antidiskriminierung & Gleichstellung

Die Kommission für Antidiskriminierung und Gleichstellung hat die Aufgabe, die zentrale Gleichstellungsbeauftragte und die Hochschule in der Erfüllung ihres gesetzlichen Gleichstellungsauftrages und ihrer Antidiskriminierungspraxis zu beraten.

Im Hochschulalltag bedeutet dies konkret

  • Beratende Funktion bei der Umsetzung neuer Projekte oder Maßnahmen zu den Themen Antidiskriminierung, Gleichstellung und Chancengerechtigkeit
  • Stellungnahmen im Falle eines beim Rektorat eingelegten Widerspruchs durch die zentrale Gleichstellungsbeauftragte (vgl. LGG NRW: Widerspruchsrecht §19 Abs. 3)
  • Beratende Funktion im Hinblick auf das Gleichstellungskonzept
  • Beratende Funktion zu konkreten Fördermaßnahmen wie z.B. bei der Vergabe von Kitaplätzen, der Vergabe von gleichstellungsbezogenen Stipendien und Notfallhilfen sowie der Mittelvergabe für Studierendenprojekte

Wenn Sie ein Thema in der Kommission besprechen oder sich beraten lassen wollen, melden Sie sich gerne bei uns. Die Kontaktdaten der Kommissionsmitglieder finden Sie auf den verlinkten Profilen.

Zusammensetzung der Kommission

Regelmäßiger Gast: Kristina Rauschan (Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen)

Die diverse Zusammensetzung der Kommission vernetzt Akteur*innen aus Kunst/Wissenschaft und Verwaltung und ermöglicht einen multiperspektivischen Blick auf alle Themen rund um Antidiskriminierung und Gleichstellung. Je nach Themenstellung können bei Bedarf weitere Gäste zu den Sitzungen eingeladen werden.