Illustration: Louisa Kron

Folkwang

Schutz bei Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Teil des Auftrages der Beschwerdestelle ist die Unterstützung und Begleitung der Opfer von Verstößen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Alle Personen, die sich sexuell belästigt fühlen, können sich dort unverbindlich beraten lassen. Zweck der Beratung ist es, in einem geschützten Raum darüber zu informieren, welches konkrete Anliegen und Ziel Sie haben, welche Schritte Sie einleiten möchten und welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt. Sie ist anonym, vertraulich, befindet sich nicht in den Räumen der Hochschule und ist kostenfrei.

Kontakt: beschwerdestelle(at)folkwang-uni.de

Alle betroffenen Personen haben ein Recht auf eine Erstberatung durch das anwaltliche Mitglied der Beschwerdestelle, falls sie dies einer Beratung durch die hochschulinterne Konfliktberaterin vorziehen.

Kontakt: 0201 862 12 62 oder ombudsstelle(at)folkwang-uni.de

Wenn gewünscht, stellt die zentrale Gleichstellungsbeauftragte oder ihre Stellvertreterin den Kontakt zur anwaltlichen Ombudsstelle her oder begleitet betroffene Personen dorthin.

Richtlinie

Die Hochschule hat zusätzlich eine Richtlinie erlassen, die den Umgang mit Fällen sexueller Belästigung regelt: 

Richtlinie zum Schutz gegen Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung und gegen Benachteiligung aufgrund sexueller Belästigung

Die Richtlinie ist eine Schutzmaßnahme, die dazu dient, die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu konkretisieren und dessen Geltungsbereich auch auf Personen auszudehnen, die nicht Beschäftigte im Sinne des AGG sind. Sie gilt für alle Mitglieder, Angehörige, Gasthörer*innen sowie für Besucher*innen der Hochschule.

Leitfaden

Die Hochschule hat außerdem einen Leitfaden verfasst, der Hochschulmitgliedern den Umgang mit der Richtlinie erleichtern soll.

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