Ansprechpersonen:
_Berufsqualifizierender Hochschulabschluss, z.B. Bachelor. Offizielle Datenbank zur Gleichwertigkeit internationaler Bildungsabschlüsse: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Nachweis der künstlerischen Eignung durch Bestehen der Folkwang Eignungsprüfung
_Nachweis einschlägiger praktischer Erfahrung
_Falls Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Schule erworben haben, müssen Sie zur Einschreibung deutsche Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 nachweisen.
_Die Level der Sprachanforderungen an der Folkwang Universität der Künste richten sich nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
_Bei Fragen zu Sprachnachweisen wenden Sie sich bitte an Stefanie Melters (melters(at)folkwang-uni.de)
_50 € Bewerbungsgebühr: Für die Bewerbung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten. Bei gleichzeitigen Bewerbungen für mehrere Studiengänge wird für den Erstantrag eine Gebühr in Höhe von 50,00 € und für jeden folgenden Antrag eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben. Der Betrag wird im Bewerbungsformular automatisch berechnet und Ihnen angezeigt.
_An Folkwang werden keine Studiengebühren erhoben.
_Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für die Leistungen des Studierendenwerks, den Studierendenschaftsbeitrag für die Arbeit des AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) und das VRR/NRW-Ticket entrichten. Die Auflistung der einzelnen aktuellen Beiträge finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Alle Unterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das darauf folgende Wintersemester) in Papierform bei uns eingegangen sein.
Für die Bewerbung im Studiengang "Populäre Music (M.Mus)" benötigen Sie folgende Unterlagen:
_Ausgefüllter und ausgedruckter Antrag zur Eignungsprüfung (Für Bewerbungen zum Wintersemester steht Ihnen das Formular ab dem 15.01. bis zur Bewerbungsfrist am 15.3. zur Verfügung.
_Lebenslauf
_Ein Passfoto (3,5 x 4,5 cm)
_Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule (einfache Kopie)
_Bei Studierenden: eine Immatrikulationsbescheinigung (einfache Kopie);
_Bei ehemaligen Studierenden: Ihr(e) Abschlusszeugnis(se) (einfache Kopie);
bei Hochschulwechsel/Studiengangswechsel bzw. Wiederaufnahme eines Studiums, jeweils auf gleicher Studienstufe mit gleichem Hauptfach (Instrument/Gesang): Transcript of Records des bisherigen Studiums (einfache Kopie)
_ggf. Zertifikat über ausländische Hochschulaufnahme/-zugangsprüfung wie z.B. APS-Zertifikat / American College Test (ACT) / College Scholastic Ability Test / University Entrance Examination Center Test (einfache Kopie) bzw. andere internationale Bildungsnachweise (einfache Kopie), die eine Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland darstellen wie z.B. absolvierte Studienzeiten; länderspezifische Informationen: http://anabin.kmk.org/anabin.html
_Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)
_Eigene Arbeiten (Partitur, Tonträger, Videos, etc.)
_Schriftlicher Entwurf (Projektplan) für ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben (Projekt)
Die Eignungsprüfung findet als zweistufiges Verfahren statt und setzt sich zusammen aus einer ‚Vorrunde‘ und einer ‚Hauptrunde‘. Die erste Stufe wird digital durchgeführt und besteht in dem fristgerechten Einreichen eines Portfolios mit eigenen Arbeiten und einem Entwurf für ein künstlerisches Entwicklungsvorhaben (Projektplan) auf elektronischem Weg (Dateilink). Die Frist zur Einreichung entspricht der Bewerbungsfrist. Wird die digitale ‚Vorrunde‘ des Prüfungsverfahrens bestanden, erfolgt eine Einladung zur ‚Hauptrunde‘.
Inhalt der Prüfung: Vorzulegende Arbeiten können als Partitur, Tonträger, Videos, etc. mit der Bewerbung eingereicht werden. Der Projektplan soll die Themen und angestrebten Resultate der künstlerischen Auseinandersetzung während des Masterstudiums beschreiben.
Bewertungskriterien:
_Nachweis eines eigenständigen künstlerischen Profils und eines künstlerischen Standpunkts
_fortgeschrittene technische und künstlerische Fähigkeiten, Präsentations-, Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit im Kontext Populärer Musik
_stilistische Vielfalt
_die Anschlussfähigkeit an aktuelle popmusikalische Entwicklungen
Teil 1: praktische Präsentation
Dauer der Prüfung: bis zu 15 Minuten
Inhalt der Prüfung: die*der Bewerber*in präsentiert ihre*seine Fähigkeiten und stellt eigene (auch medial verschiedene) Werke/Arbeiten vor
Bewertungskriterien:
_Nachweis eines eigenständigen künstlerischen Profils und eines künstlerischen Standpunkts
_fortgeschrittene technische und künstlerische Fähigkeiten, Präsentations-, Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit im Kontext Populärer Musik
_stilistische Vielfalt
_die Anschlussfähigkeit an aktuelle popmusikalische Entwicklungen
Teil 2: Kolloquium
Dauer der Prüfung: bis zu 30 Minuten
Inhalt der Prüfung: ein Reflexionsgespräch über die Studienmotivation, Vorhaben und Ziele, eigene Werke und bisherige Tätigkeiten
Bewertungskriterien:
_Nachweis einschlägiger Kenntnisse in Populärer Musik (Theorie, Geschichte, Zeitgeschehen) und von Erfahrungen im Umgang mit einschlägigen Produktionsweisen populärer Musik (analog/digital)
_Reflexionsfähigkeit bei Fragestellungen, die sich auf popmusikalische Konzepte und Arbeiten beziehen
_Fähigkeit, popmusikalische Produktionen, Rezeptionsweisen und Präsentationsformen zu analysieren
Studienbeginn AB Wintersemester 2022/23
Nr. 412 | Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Populäre Musik vom 19.01.2022
Studienbeginn VOR Wintersemester 2022/23
Nr. 190 | Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Music "Populäre Musik" vom 05.02.2014
Studienverlauf "Populäre Musik (M.Mus.)"
Erst nach erfolgreicher Bewerbung um einen Studienplatz ist Ihr letzter Schritt im Bewerbungsverfahren die Einschreibung. Die Einschreibung findet Ende September statt für den Studienbeginn im Oktober und Ende März für den Studienbeginn im April. Den genauen Zeitraum sowie Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte Ihrem Zulassungsbescheid.
Um sich einschreiben zu können, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
_ausgefüllte Anträge auf Einschreibung UND auf Folkwang Card (beide haben Sie mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten)
_Nachweis einer Krankenversicherung ODER der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht (d.h. Anerkennung Ihrer ausländischen durch eine gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland – siehe Infos des DAAD)
_Original ODER beglaubigte Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (bei ausländischen Zeugnissen unbedingt eine beglaubigte deutsche Übersetzung)
_Falls noch nicht im Bewerbungsverfahren erbracht: Sprachnachweis für das im Studiengang erforderliche Spracheingangsniveau (nur erforderlich, wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben). Einen Überblick erhalten Sie in der Tabelle aller Sprachanforderungen, weitere Informationen zu Sprachnachweisen an Folkwang finden Sie auf den Webseiten zu Deutsch als Fremdsprache.
_Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags