Music

Jungstudierende

Die Ausbildung für Jungstudierende wird an der Folkwang Universität der Künste durch das Institut für künstlerische Nachwuchsförderung “folkwang junior“ verwaltet und in Kooperation mit städtischen Musik- und Kunstschulen angeboten. Es richtet sich an hochbegabte Schüler*innen – momentan für folgende künstlerische Hauptfächer:

  • Akkordeon*
  • Alte Musik (Barockcello, Barockoboe, Barockviola, Barockvioline, Blockflöte*, Cembalo, Traversflöte)
  • Blechblasinstrumente (Horn, Posaune, Trompete, Tuba)
  • Holzblasinstrumente (Fagott, Klarinette, Oboe, Querflöte*, Saxophon)
  • Jazz (E-Bass, Gitarre, Klavier, Kontrabass, Posaune, Saxophon, Schlagzeug/Percussion, Trompete, Violine)
  • Klavier
  • Komposition (Elektronische Komposition, Instrumentale Komposition)
  • Orgel*
  • Schlagzeug
  • Streichinstrumente (Kontrabass, Viola, Violine, Violoncello)
  • Zupfinstrumente (Gitarre, Harfe)

Aktuell können bis zu 15 Jungstudierende aller Altersklassen aufgenommen werden und an Folkwang Hauptfachunterricht erhalten. Die Ausbildung findet parallel zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule statt und soll die Jungstudierenden zur Aufnahme eines künstlerischen Hochschulstudiums befähigen.

*Aus kapazitären Gründen können für diese Hauptfächer aktuell keine neuen Studierenden aufgenommen werden und keine Zulassungsprüfungen stattfinden.

Voraussetzungen für die Zulassung:

  • Nachweis des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule
  • Nachweis der besonderen künstlerischen Begabung durch bestandene Eignungsprüfung an Folkwang

Bewerbungsunterlagen:

Bewerbungen müssen über das Folkwang Bewerbungsportal zum Ende der Bewerbungsfrist am 15. März (für das folgende Wintersemester) bzw. am 15. November (für das folgende Sommersemester) eingereicht werden. Vom 1. Oktober bis 15. November und vom 15. Januar bis 15. März ist das Portal für Bewerbungen geöffnet. Für die Bewerbung müssen Sie im Portal Folgendes hochladen:

  • tabellarischer Lebenslauf (optional), aus dem die schulische und musikalische Vorbildung hervorgeht
  • Passfoto (optional)
  • Einverständniserklärung der Schule (mit Besuch von künstlerischen Lehrveranstaltungen parallel zum Schulbesuch)
  • bei Bewerber*innen, die eine nicht-deutschsprachige Schule besuchen, zusätzlich der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER)
  • Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr (Kontoauszug)

Bitte beachten Sie: Im Fall der Zulassung ist als Legitimationsnachweis die Geburtsurkunde oder ein Personalausweis/Reisepass vorzulegen.

Fragen zur Bewerbung richten Sie bitte an die Zentrale Studienberatung

Ausbildungsinhalt:

Jungstudierende erhalten ihren Hauptfachunterricht an Folkwang; Nebenfächer wie Chor, Ensemble, Improvisation, Orchester und Musiktheorie werden abhängig vom Alter auch von den kooperierenden Musik- und Kunstschulen vor Ort durchgeführt. Der Besuch des Hauptfach- und eines Nebenfachunterrichts ist dabei verpflichtend. Weitere Informationen zu Ausbildungsverlauf, -form und -prüfungen finden Sie in der aktuellen Ausbildungsordnung.

Eignungsprüfung:

Die Folkwang Eignungsprüfung für Jungstudierende besteht aus (a.) der Prüfung der fachspezifischen Eignung, (b.) einer Beurteilung der allgemeinmusikalischen Eignung und (c.) einem Motivationsgespräch. Die Prüfungsteile a. und b. werden in einer gemeinsamen Hauptfachprüfung beurteilt, die in den instrumentalen Hauptfächern aus einem künstlerischen Vortrag besteht und in den Kompositions-Hauptfächern aus der Vorlage eigener Kompositionen und einem persönlichen Gespräch zu diesen.

Die genauen Regelungen und Anforderungen der einzelnen Prüfungsteile und der unterschiedlichen Hauptfachprüfungen finden Sie in § 3 in den Absätzen (5) bis (12) der aktuellen Ausbildungsordnung.

Gebühren an Folkwang:

Für das Jungstudium fallen weder Studiengebühren noch der Semesterbeitrag an (d. h. Beiträge für Studierendenwerk, AStA und VRR/NRW-Ticket), es wird jedoch eine Bewerbungsgebühr erhoben. Informationen zur Bewerbungsgebühr finden Sie hier. Jungstudierende sind nicht berechtigt, das NRW/VRR-Semesterticket zu erhalten. Sie erhalten die Rechtsstellung von Gasthörer*innen. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet.