Folkwang

Teilzeitstudium

Seit dem Wintersemester 2015/16 bietet die Folkwang Universität der Künste gemäß Einschreibungsordnung Nr. 257 §1 (7) und § 54a Abs. 2-4 KunstHG für einige ihrer als Vollzeitstudium konzipierten Studiengänge die Möglichkeit, diese in Teilzeit zu studieren. Dabei wird kein Teilzeitstudienmodell vorgegeben, sondern eine individualisierte Regelstudienzeit mit Ihnen vereinbart. Somit können Studierende mit familiären und/oder beruflichen Verpflichtungen, Erkrankungen oder Behinderungen Studium und Alltag leichter miteinander verbinden. Eine Übersicht über die teilzeitfähigen Studiengänge finden Sie hier.

Darüber hinaus gibt es an der Folkwang Universität der Künste Studiengänge, die als Teilzeitstudiengänge bzw. mit fester Teilzeitvariante konzipiert wurden:

M.Mus. Leitung vokaler Ensembles mit der Teilzeitstudienrichtung Kinder- und Jugendchorleitung

B.A. Musikwissenschaft in Kombination mit einem wissenschaftlichen Fach (Zwei-Fach-Bachelor, Kooperationsmodell Universität Duisburg-Essen)

M.A. Musikwissenschaft (Ein-Fach-Studium)

Gründe für ein Teilzeitstudium

  • Mutterschutz/Elternzeit
  • Kinderbetreuung
  • Angehörigenpflege
  • Erwerbstätigkeit
  • Behinderung/chronische Erkrankung

Der Wegfall eines wichtigen Grundes ist unverzüglich den Mitarbeiter*innen der Studentischen Angelegenheiten mitzuteilen.

Antragsstellung

Für Studienanfänger*innen

  • Sie bewerben sich im regulären Verfahren um einen Studienplatz.
  • Nach erfolgreicher Bewerbung und Zusage des Studienplatzes führen Sie ein Beratungsgespräch mit einer*m Fachvertreter*in, legen einen Nachweis über den Grund vor und vereinbaren eine individualisierte Regelstudienzeit.

Für Studierende

  • Innerhalb des Rückmeldezeitraumes stellen Sie bei Studierendenangelegenheiten bzw. dem Dekanat einen Antrag auf Wechsel in ein Teilzeit-/Vollzeitstudium.
  • Bei einem Wechsel in ein Teilzeitstudium: Sie führen anschließend ein Beratungsgespräch mit einer*m Fachvertreter*in und vereinbaren eine individualisierte Regelstudienzeit.

Besonderheiten eines Teilzeitstudiums & Auswirkungen des Status als Teilzeitstudierende*r

Für ein Teilzeitstudium gelten einige Besonderheiten, die vor einer Bewerbung unbedingt bedacht werden sollten. Der Status als Teilzeitstudierende*r kann Auswirkungen auf z.B. BAföG, Krankenversicherung, Kindergeld oder die Aufenthaltserlaubnis haben.

Weitere Details finden Sie im Folgenden:

Lehrveranstaltungsorganisation

Teilzeitstudierende nehmen zusammen mit Vollzeitstudierenden am regulären Lehrbetrieb teil, nur mit reduziertem Zeitaufwand (weniger Lehrveranstaltungen pro Semester), d.h. es werden keine separaten Lehrveranstaltungen für Teilzeitstudierende abends, am Wochenende oder als Blockunterricht angeboten. Ein Teilzeitstudium ist also nicht gleichbedeutend mit einem berufsbegleitenden Studium. Bitte beachten Sie auch, dass für das Semester, in dem das Abschlussprojekt vorgesehen ist, ein Teilzeitstudium ausgeschlossen ist.

Parallel- oder Doppelstudium

Ein Parallel- oder Doppelstudium ist in Teilzeitform nicht möglich.

Krankenversicherung

Ob Sie als Teilzeitstudierende*r eine studentische Krankenversicherung abschließen können oder nicht ist davon abhängig, in welchem Umfang Sie neben dem Studium einer Erwerbstätigkeit nachgehen, mit wie viel Prozent eines Vollzeitstudiums Sie studieren und wie alt Sie sind. (Teilzeit-)Studierende über 30 Jahre können sich nicht studentisch krankenversichern lassen.

Wechsel Vollzeitstudium/Teilzeitstudium

Ein Wechsel von einem Vollzeitstudium in ein Teilzeitstudium und umgekehrt ist semesterweise möglich. Hinweise zur Antragsstellung finden Sie oben.

Semesterbeitrag

Der Semesterbeitrag fällt auch während des Teilzeitstudiums in voller Höhe an. Siehe auch Beitragsordnung des Studentenwerks Essen - Duisburg (§ 4, 1) und  Beitragsordnung des Akademischen Förderungswerkes (Bochum) § 4, 1.

BAföG

Teilzeitstudierende haben keinen Anspruch auf Unterstützung durch BAföG (§ 2 Abs. 5 BAföG).

Stipendien

Auch wenn BAföG nicht als Finanzierungsmöglichkeit für Teilzeitstudierende in Frage kommt, sollten sich nicht davon abschrecken lassen, in Teilzeit zu studieren. Denn auch für Teilzeitstudierende gibt es einige Stipendienprogramme. An der Folkwang Universität der Künste können Sie sich zum Beispiel für das Deutschlandstipendium bewerben. Auch das BMBF-Aufstiegsstipendium, welches Fachkräfte mit Berufsausbildung bei ihrem Erststudium unterstützt, fördert ein Teilzeitstudium, wenn es berufsbegleitend ist.

Kindergeld

Hier gibt es keinen kategorischen Ausschluss wie beim BAföG, deshalb erlischt der Anspruch nicht allein wegen der Teilzeit, möglicherweise aber wegen der Höhe eines Hinzuverdienstes.

Aufenthaltserlaubnis

Bei einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken muss das Studium nachweislich der Hauptzweck des Aufenthalts sein. Dies wird von den Ausländerbehörden bei einem Teilzeitstudium in Frage gestellt, wenn Sie nicht aus persönlichen Gründen, wie z.B. familiären Verpflichtungen oder einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, in Teilzeit studieren. Können Sie keine persönlichen Gründe für ein Teilzeitstudium geltend machen, ist von einem Wechsel ins Teilzeitstudium abzuraten, da Sie sonst Ihre Aufenthaltserlaubnis gefährden.


Beratung

Die vorangehend aufgeführten Punkte zeigen, dass es ratsam ist, sich zunächst gründlich mit seiner persönlichen Situation auseinander zu setzen. Für allgemeine Fragen zum Teilzeitstudium steht Ihnen gerne die Zentrale Studienberatung zur Verfügung.