Studiengänge Lehramt Musik

Für viele Menschen hat die Beschäftigung mit Musik in ihrer 'freien Zeit' einen hohen Stellenwert. Umgang mit Musik - in welcher Form auch immer - hat mit der Gestaltung eines glücklichen Lebens zu tun, individuell und in der Gemeinsamkeit. Hierzu leistet Musikunterricht am allgemeinbildenen Schulwesen einen wichtigen Beitrag: Junge Menschen sollen einen sinnerfüllten Umgang mit der Vielgestaltigkeit der Musik pflegen, den sie sich und anderen gegenüber begründen können. Dazu sollen sie ästhetisch urteilen lernen. Wer ihnen dabei helfen möchte, wer also als Lehrerin oder Lehrer daran interessiert ist, Schülerinnen und Schülern auf dem nicht auf die Schulzeit zu beschränkenden, unabschließbaren Weg ihrer musikalischen Bildung fachkompetent zu begleiten, also musikbezogenes Lernen und das Sammeln vielfältiger Erfahrungen mit Musik zu ermöglichen, sollte den Beruf der Musiklehrern bzw. des Musiklehrers anstreben.

Dieser Beruf ist einer der selbstbestimmtesten Musikberufe. Zudem zeichnet er sich aufgrund des möglichen Spektrums an Umgangsformen mit Musik und der unterschiedlichsten Arten von Musik, mit denen professionelle Auseinandersetzung gefordert ist, durch Vielfalt und Abwechslungsreichtum aus. Zur eigenen Verantwortung für die Fülle der musikbezogenen Tätigkeiten im beruflichen Alltag kommt noch der Umgang mit immer wieder anderen jungen Menschen, deren musikalische Erfahrungen im Unterricht erweitert und differenziert werden sollen. Der Musiklehrerin bzw. dem Musiklehrer wird zudem durch die Arbeit mit immer wieder anderen Kindern und Jugendlichen die Notwendigkeit zur permanenten Arbeit an der eigenen Professionalität, also zur kontinuierlichen Fortbildung, tagtäglich vor Augen geführt.

Mindestens sechs Gründe sprechen für das Studium der Lehramtsstudiengänge Musik an der Folkwang Universität der Künste:

   1. Ein erfahrenes Team von Hochschullehrern gewährleistet eine niveauvolle Ausbildung in allen für die Schulpraxis relevanten künstlerischen, wissenschaftlichen und fachdidaktischen Disziplinen. Das erziehungswissenschaftliche Teilstudium erfolgt an der Folkwang Universität der Künste, das andere Unterrichtsfach bzw. die anderen Unterrichtsfächer werden in der Regel an der Universität Duisburg-Essen studiert.

   2. An unserer Hochschule werden Musik (auch Jazz), Theater (auch Musical) und Tanz gelehrt. Der 'Blick über den Zaun' und die gerade schulpraktisch relevante Arbeit in Bereichen wie Bigband und Musical liegen im doppelten Sinne nahe.

   3. Projektarbeit und fächerverbindende Arbeit sind fester Bestandteil der Studienordnungen, d. h. auch im Sinne von 'Anrechenbarkeit' (und nicht nur als interessante Zutat) vorgesehen. Somit können Kompetenzen erworben werden, die in den genannten, zunehmend auch in Lehrplänen geforderten Arbeitsformen erforderlich sind.

   4. Die Anforderungen im Bereich Multimedia werden für Lehrende im Fach Musik immer größer und immer drängender. An unserer Hochschule erfolgt die entsprechende Ausbildung in Zusammenarbeit zwischen Musiktheorie und dem "Institut für Computermusik und Elektronische Medien" (ICEM) in unserem Hause.

   5. Der Anteil an musikdidaktischen und musikwissenschaftlichen Semesterwochenstunden ist im Vergleich zu anderen Studienordnungen für die Lehrämter erhöht, da das erziehungswissenschaftliche Teilstudium an der Folkwang Universität der Künste anteilig im Rahmen fachdidaktischer und fachwissenschaftlicher Veranstaltungen absolviert wird, um eine größtmögliche Praxisnähe zu gewährleisten.

   6. Die Auseinandersetzung mit der schulisch-unterrichtlichen Praxis ist obligatorischer Bestandteil der Lehramtsstudiengänge im Fach Musik. Sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium leiten Studierende das musikalische Lernen von Schülerinnen und Schülern in Essener Schulen unter wissenschaftlich-fachdidaktischer Begleitung an und können auf diese Weise frühzeitig Erfahrungen sammeln, die auf ihre zukünftige Berufspraxis vorbereiten.

Zugangsvoraussetzung zu den beiden Studiengängen Lehramt Musik ist jeweils das Bestehen einer Eignungsprüfung, in der die musiktheoretische Vorbildung, die Fähigkeiten im angestrebten künstlerischen Instrumentalfach (bzw. in Gesang), die ausbildungsfähige Gesangs- und Sprechstimme und die musibezogene Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit geprüft werden.

Das Studium des Lehramts Musik schafft die Voraussetzung für die selbstständige Wahrnehmung der Aufgaben im Unterrichtsfach Musik in den jeweiligen Schulformen der beiden Studiengänge. Die durch das Studium erworbenen eigenen künstlerischen Erfahrungen sind wichtige Grundlage für die unterrichtliche Thematisierung von Musik. In den Bereichen Musikwissenschaft und Musikpädagogik/ Musikdidaktik werden Kenntnisse und Fähigkeiten erworben, die notwendig sind, um Musikunterricht  in der jeweiligen Schulform sachgerecht und problembewusst zu erteilen.

(Fassung vom 18.05.2008)

Informationen zu den Studiengängen Lehrämter Musik

Lehramt Musik an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe)
Lehramt Musik an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (GHRGe)

Informationen zum Eignungstest in Musiktheorie