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Promotion in den Fächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik
An der Folkwang Hochschule besteht die Möglichkeit zur Promotion in den Hauptfächern Musikwissenschaft und Musikpädagogik seit 1991. Über eine Dissertation und eine mündliche Prüfung schließt der Promotionsstudiengang mit dem Dr. phil. ab. Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist ein wissenschaftliches Musikstudium oder ein anderes wissenschaftliches Studium mit Bezug zur Musik. Die Promotion ist eine der Voraussetzungen für die Berufung auf Positionen in Lehre und Forschung an Hochschulen.
Während des Studiums beantragen die Studierenden möglichst frühzeitig in Absprache mit einem Professor ihre Zulassung als Doktorand und beginnen mit der Abfassung der Dissertation. Das Studium wird durch das Promotionsverfahren abgeschlossen; es besteht aus der Begutachtung der Arbeit und einer hochschulöffentlichen Disputation. In dieser sollen die Fähigkeiten zur Reflexion der angewandten Methoden, zur inhaltlichen Präzisierung des behandelten Forschungsgebiets und
zur Einordnung des Themas in einen größeren Problemhorizont nachgewiesen werden.
Zugangsvoraussetzungen und Studienleistungen
Voraussetzungen für die Zulassung zum Promotionsverfahren sind:
die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss;
ein berufsqualifizierender Studienabschluss: ein wissenschaftliches Musikstudium oder ein anderes wissenschaftliches Studium mit Bezug zur Musik (Regelstudienzeit mindestens 8 Semester); ein kürzeres wissenschaftliches Musikstudium sowie ein künstlerisches Studium werden ebenfalls anerkannt, müssen aber durch promotionsvorbereitende Studien ergänzt werden;
weitere promotionsbegleitende Studien von 4 Semestern.
Promotionsausschuss
Vorsitzender
_Vorsitzender des Promotionsauschusses
