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Bewerbung

Allgemeine Zulassungsvoraussetzung

Für die Aufnahme des Studiums an der Folkwang Hochschule ist neben dem Nachweis der Hochschulreife als weitere Einschreibevoraussetzung der Nachweis einer künstlerischen Eignung durch das Ablegen einer Eignungsprüfung zu erbringen. Von dem Nachweis der Hochschulreife kann abgesehen werden, wenn bei dem Bewerber im Rahmen der Eignungsprüfung eine hervorragende künstlerische Begabung festgestellt wird.

Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge

Detaillierte Angaben zu den Bewerbungsmodalitäten für entnehmen Sie bitte den entsprechenden Kapiteln der Internetseiten:

Tanzkomposition
Tanzpädagogik


Infos für ausländische Studierende

Die Eignungsprüfung findet jeweils Ende des Sommersemesters (Anfang Juli) statt. Bewerbungsschluss ist der 1. April. Für Bewerber aus Übersee gibt es einen zweiten Termin zur Eignungsprüfung zu Beginn des Wintersemesters (um den 1. Oktober), um diesen Bewerbern die doppelte Anreise zu ersparen. Dabei ist es dringend erforderlich, vor der Anreise zur Eignungsprüfung ein Visum zu beantragen, dass im Falle der Annahme an der Folkwang Hochschule in ein Studentenvisum umgewandelt werden kann.

Bewerbungsunterlagen

Weitere wichtige Infos und die Bewerbungsunterlagen entnehmen Sie bitte folgender Seite:
Bewerbung | Einschreibung