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Deutsch als Fremdsprache

Sprachanforderungen

Fachbereich 1 (Musik)

In den Studiengängen des Fachbereichs 1 muss bei Einschreibung der Sprachnachweis A1 bereits vorhanden sein. Für Studienbewerber ohne Sprachkenntnisse wird vor Semesterbeginn ein sechswöchiger Kompaktkurs auf der Niveaustufe A1 studienvorbereitend angeboten. Die Teilnahme an diesem studienvorbereitenden Sprachkurs A1 ist verpflichtend. Nach bestandener Klausur A1 nimmt der Studienbewerber an dem semesterbegleitenden Sprachkurs A2 teil. Der Sprachnachweis B1 gem. GER muss innerhalb von zwei Semestern nach Einschreibung erbracht werden.

Fachbereich 2 (Lehramt Musik, Kirchenmusik, wissenschaftliche Studiengänge)

In den Studiengängen GyGE und GHR/Ge mit dem Fach Musik (Ein-Fach-Studium) des Fachbereichs 2 muss bei Einschreibung der Sprachnachweis B2 bereits vorhanden sein. Im Rahmen von zwei Semestern muss der Sprachnachweis C2 gem. GER erbracht werden. Für das Zwei-Fach-Studium muss „Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH-Prüfung) erbracht werden. Diese Sprachprüfung wird nicht an der Folkwang Hochschule durchgeführt.

In den weiteren Studiengängen des Fachbereichs 2 muss bei Einschreibung der Sprach¬nachweis B2 bereits vorhanden sein. Für Studienbewerber ohne Sprachkenntnisse Niveau B2 wird vor Semesterbeginn ein sechswöchiger Kompaktkurs auf der Niveaustufe B2 studienvorbereitend angeboten. Die Teilnahme an diesem studienvorbereitenden Sprachkurs B2 ist verpflichtend. Nach bestandener Klausur B2 nimmt der Studienbewerber an dem semesterbegleitenden Sprachkurs C1 und C2 teil. Der Sprachnachweis C2 gem. GER muss innerhalb von zwei Semestern nach Einschreibung erbracht werden.

Fachbereich 3 (Darstellende Studiengänge)

In dem Studiengang Gesang/Musiktheater des Fachbereichs 3 muss bei Einschreibung der Sprachnachweis A1 bereits vorhanden sein. Für Studienbewerber ohne Sprachkenntnisse wird vor Semesterbeginn ein sechswöchiger Kompaktkurs auf der Niveaustufe A1 studienvorbereitend angeboten. Die Teilnahme an diesem studienvorbereitenden Sprachkurs A1 ist verpflichtend. Nach bestandener Klausur A1 nimmt der Studienbewerber an dem semesterbegleitenden Sprachkurs A2 teil. Der Sprachnachweis B1 gem. GER muss innerhalb von zwei Semestern nach Einschreibung erbracht werden. Anschließend nehmen die ausländischen Studierenden verpflichtend an dem darauf folgenden semesterbegleitenden Konversationskurs Niveaustufe B2  mit 2 SWS teil.

In den Studiengängen Schauspiel/Regie und Musical des Fachbereichs 3 muss bei Einschreibung der Sprachnachweis B2 bereits vorhanden sein. Der Sprachnachweis C2 gem. GER muss innerhalb von zwei Semestern nach Einschreibung erbracht werden.

In dem Studiengang Physical Theatre des Fachbereichs 3 muss ein Sprachnachweis A2 gem. GER innerhalb von zwei Jahren semesterbegleitend nach Einschreibung erbracht werden.

In den Studiengängen Tanz des Fachbereichs 3 muss ein Sprachnachweis A2 gem. GER innerhalb von zwei Jahren semesterbegleitend nach Einschreibung erbracht werden.

Fachbereich 4 (Gestaltung)

In den Studiengängen des Fachbereichs 4 muss bei Einschreibung der Sprachnachweis B2 bereits vorhanden sein. Für Studienbewerber ohne Sprachkenntnisse Niveau B2 wird vor Semesterbeginn ein sechswöchiger Kompaktkurs auf der Niveaustufe B2 studienvorbereitend angeboten. Die Teilnahme an diesem studienvorbereitenden Sprachkurs B2 ist verpflichtend. Nach bestandener Klausur B2 nimmt der Studienbewerber an dem semesterbegleitenden Sprachkurs C1 und C2 teil. Der Sprachnachweis C2 gem. GER muss innerhalb von zwei Semestern nach Einschreibung erbracht werden.

 

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