- Home
- > DIE UNIVERSITÄT
- > Studium
- > Prüfungsangelegenheiten
Prüfungsamt
Das Prüfungsamt berät Studierende in sämtlichen Angelegenheiten rund um die studienbegleitenden Prüfungen und die Abschlussprüfungen in den Studiengängen
- Instrumentalausbildung
- Konzertexamen
- Komposition
- Musikwissenschaft
- Musikpädagogik
- Jazz
- Lehramt Musik
Für die inhaltliche Studienberatung wenden Sie sich bitte an die oder den Studiengangsbeauftragten. Anlaufstelle für Lehrerwünsche und ähnliche Angelegenheiten sind die für Ihren Studiengang zuständigen Dekanate.
Das Prüfungsamt befindet sich im Hauptgebäude in W 018 Öffnungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag von 10 – 12 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 14 - 18 Uhr
Freitag geschlossen
In der Zeit um den Anmeldeschluss zu Prüfungen werden die Öffnungszeiten bedarfsweise ausgedehnt. In einzelnen Fällen ist eine Beratung nach vorheriger telefonischer Terminabsprache auch zu anderen Zeiten möglich.
Fristen und Termine
Dauer des Wintersemesters
01. Oktober bis 31. März
Dauer des Sommersemesters
01. April bis 30. September
Anmeldefristen
Für alle Fachprüfungen (Vordiplom und Diplom) in den Studiengängen Künstlerische Instrumentalausbildung, Differenzierte Musikerausbildung, Musikpädagogik, Komposition und Jazz, sowie die Zulassungsprüfung zum Konzertexamen und das Konzertexamen an sich, gelten folgende Fristen:
- für Prüfungen im Wintersemester bis zum 15. Juni
- für Prüfungen im Sommersemester bis zum 15. Dezember
Für die Studierenden des Bachelor / Masterstudiengangs Musikwissenschaft:
- vor Ablauf des 5. Semesters (Bachelor) für die Prüfungen im 6. Semester
- vor Ablauf des 9. Semesters (Master) für die Prüfungen im 10. Semester
In den Lehramtsstudiengängen müssen folgende Prüfungen bis zum 15. Juni (für Prüfungen im Wintersemester) bzw. 15. Dezember (für Prüfungen im Sommersemester) beim Prüfungsamt der Folkwang Hochschule angemeldet werden:
Im Grundstudium:
- Zwischenprüfung Hauptfach
- Chorleitung (für GyGe)
Im Hauptstudium:
- die Anmeldung zur fachpraktischen Prüfung
- Hauptfach
- 2 weitere gewählte Teilprüfungen
Informationen zur Examensanmeldung finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes
Für sämtliche Studiengänge gilt:
Eine spätere Anmeldung ist NICHT möglich!!!
Alle Anmeldungen die nach der angegebenen Frist eingehen, werden automatisch ins nächste Semester und somit in die nächste Prüfungsphase übernommen.
Erfolgt keine fristgerechte Anmeldung, so endet der Anspruch auf Hauptfachunterricht mit Ablauf der Regelstudienzeit.
Anmeldung zu Prüfungen
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind zusammen mit den notwendigen Unterlagen (i.d.R. Studienbuch, Leistungsnachweisheft, Programm, Modulbescheinigungen etc. nach näheren Bestimmungen der jeweiligen Prüfungs-/Studienordnungen) einzureichen.
Absagen von Prüfungen
Nach Anmeldung und Zulassung gibt es keine Rücktrittsfristen. Liegen triftige Gründe für eine Verschiebung der jeweiligen Prüfung vor, ist schriftlich ein Antrag bei dem jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen. Bei Krankheit ist grundsätzlich unverzüglich ein ärztliches Attest einzureichen aus dem hervor geht, dass eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich ist. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses wird dem Studenten schriftlich mitgeteilt.
Anmeldeformulare
Antrag auf Zulassung Vordiplom
Antrag auf Zulassung Diplom (ausgenommen Hauptfach KI)
Anlage Diplom Hauptfach DMA
Antrag auf Zulassung Diplom Hauptfach KI
Anlage Diplom Hauptfach KI
Antrag auf Zulassung zum Konzertexamen
Anlage Zulassung zum Konzertexamen
Die Anmeldeformulare für die Lehramtsstudiengänge sowie Bachelor/Master Musikwissenschaft erhalten Sie weiterhin ausschließlich im Prüfungsamt (W 018).
Die aktuellen Studien- und Prüfungsordnungen sind ebenfalls auf der Homepage vertreten:
