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AStA - Allgemeiner Studierendenausschuss
Die Folkwang Universität der Künste ist eine rechtsfähige Körperschaft öffentlichen Rechts sowie eine Einrichtung des Landes. Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Gliedkörperschaft öffentlichen Rechts, die wiederum vom Allgemeinen Studierendenausschuss vertreten wird.
Der Studierendenausschuss stellt somit eine Teilkörperschaft des
öffentlichen Rechts der Folkwang Universität der Künste dar.
[§ 2 Abs. 1, § 45 Abs. 1, § 47 Abs. 1 KunstHG]
AStA-Team
AStA-Mitarbeiter
Öffnungszeiten | AStA Haus
Montag geschlossen
Dienstag bis Donnerstag 08.00 – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 – 16.00 Uhr
AnträgeAntrag auf Fördergeld der GFFFWeitere Infos dazu siehe hier.Antrag auf Erhalt des Semester-/NRW-Tickets im Urlaubssemester
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Fördermöglichkeiten an der Folkwang Universität der Künste
Die Folkwang Universität ist Mitglied des UNIVERSITY NETWORK OF THE EUROPEAN CAPITALS OF CULTURE, das auch studentische Zusammenarbeit von ehemaligen, aktuellen und kommenden Kulturhauptstädten Europas fördert. Für studentische Vertreter der Allgemeinen Studierendenausschüsse (ASTA) bieten die Konferenzen des Netzwerks die Möglichkeit, sich im europäischen Kontext persönlich auszutauschen.
Homepage des UNeECC

