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Personalräte
Die beiden Personalräte der Folkwang Universität der Künste (einer für die künstlerisch & wissenschaftlich Beschäftigten, der andere für die nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen) vertreten auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen die Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Die Personalräte arbeiten mit der Dienststelle zusammen und übernehmen wichtige Aufgaben hinsichtlich der Stellung aller MitarbeiterInnen und Beschäftigten der Folkwang Universität der Künste. Dabei bestehen formelle Beteiligungsrechte durch die Personalräte. Die stärkste Form der Beteiligung ist die Mitbestimmung (z. B. Einstellung, Ein- und Umgruppierung, Versetzung). Weitere Formen sind Mitwirkung und Anhörung.
Vor allem aber sind wir Anlaufstelle für die Mitarbeiter- Innen und Beschäftigten bei Problemen am Arbeitsplatz. Wenn Sie Fragen zur Arbeit der Personalräte haben oder Hilfe benötigen, sprechen Sie uns einfach an.
Personalrat der
wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten
_Kontakt
personalrat-wiss(at)folkwang-uni.de
Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender
Weitere Mitglieder
Personalrat der
nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen
_Kontakt
personalrat(at)folkwang-uni.de
Wir treffen uns zur Zeit alle zwei Wochen dienstags (gerade KWs), 15 Uhr in P 30.
Im Büro des Personalrats (Wesselswerth 23 - 1. Etage, Tel. -164) sind wir dienstags und donnerstags wie folgt anwesend:
Mercè Mayor dienstags von 12 bis 17 Uhr
Michael Zechlin donnerstags von 9 bis 14 Uhr
Olaf Heitkämper ist in seinem Büro (R11 V02 H12, Tel. 183-3798) auf dem Campus Uni Duisburg-Essen nach Vereinbarung zu erreichen.
Vorsitzende
Stellv. Vorsitzender
Weitere Mitglieder
Büro des Personalrats der nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen
Frau Patricia Schütz
Wesselswerth 23, 1 Etage
Öffnungszeiten:
Mittwoch von 10.00 bis 14.00 Uhr
Fon: +49 (0) 201_4903-164
Fax: +49 (0) 201_4903-288
Gehe zuPersonalrat der
wissenschaftlich und künstlerisch BeschäftigtenPersonalrat der
nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen
Weitere Informationen
Landespersonal-
vertretungsgesetz NRW
(LPVG)
Besonders relevant
für unsere Arbeit sind
§ 64 (allgemeine Aufgaben)
§ 65 (allgemeine Rechte)
§ 72 (Mitbestimmungsrechte)
§ 73 (Mitwirkungsrechte)
§ 74 (Beteiligungsrechte)
§ 75 (Anhörungsrechte)
Eine gute Zusammenfassung geben unsere Kollegen der Uni zu Köln.
