Corona Aktuell

Zuletzt aktualisiert: 19.04.2023

 

 

 

 

Folkwang Dokumente & Links | Aktualisiert: 19.04.2023

 

 

 

Zentrale Gefährdungsbeurteilung für Corona
Die zentrale Gefährdungsbeurteilung für Corona ersetzt den bisher hier veröffentlichten allgemeinen Hygieneplan der Hochschule. Fragen und Beratung zur Umsetzung der Corona-Regelungen beantwortet die Fachkraft für Arbeitssicherheit Joachim Gallhoff: joachim.gallhoff(at)folkwang-uni.de

Studium, Lehre und Bewerbung:
Für allgemeine Fragen zu Studium, Lehre und Bewerbung wenden Sie sich bitte an studienberatung(at)folkwang-uni.de

Die aktuell relevanten Regelungen:
Nur symptomfrei und gesund kommen
Der Zugang zur Folkwang Universität der Künste ist nur Personen gestattet, die nicht mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert sind und die keine SARS-CoV-2 typischen Symptome aufweisen.

Was tun bei Verdacht oder Infektion mit dem Coronavirus?
Informationen zum Verhalten bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. dem Verdacht finden Sie

hier.

AHA-Regeln beachten
Allen Hochschulmitgliedern und Gästen wird nahegelegt, die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Lüftung (AHA-L-Regeln) angemessen eigenverantwortlich und solidarisch zu beachten (Plakat AHA-Regeln bei der DGUV).

Maskenempfehlung
In allen Gebäuden und Außenbereichen der Folkwang Universität der Künste wird das Tragen einer medizinischen Maske, vorzugsweise einer FFP2-Maske, empfohlen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Testempfehlung, wenn es nur ohne Maske geht und der Mindestabstand fehlt
Bei künstlerischen Tätigkeiten, die nur ohne das Tragen einer Maske und ohne Abstand möglich sind, wird ein Test empfohlen. Dafür stellt die Hochschule Selbstteste an den Pforten zur Verfügung.

Arbeitsmittel reinigen
Es wird empfohlen, Arbeitsmittel, soweit dies möglich ist, nur durch eine Person zu nutzen. Ansonsten sind Arbeitsmittel, genau wie Geschirr in Aufenthaltsräumen und ähnliche Gegenstände, welche von mehreren Personen benutzt werden, nach Gebrauch gründlich zu reinigen. Dies gilt insbesondere für mundberührte Instrumente und Geräte (z. B. Flöten und Mikrofone).

Anweisungen für die Durchführung von Lehrveranstaltungen, Prüfungen und anderen Formaten beachten
Für einzelne Veranstaltungen, Prüfungen, Lehrveranstaltungen auch außerhalb der Folkwang Universität der Künste oder Exkursionen kann es besondere Regelungen geben. Dies kann auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske beinhalten. Daher sind den Anweisungen der jeweiligen Lehrkraft oder zuständigen Person zu abweichenden Corona-Regelungen Folge zu leisten.

Folkwang Ausnahmeordnung regelt Studium, Lehre und Bewerbung
In der Folkwang Ausnahmeordnung trifft das Rektorat der Folkwang Universität der Künste die Ausnahmeregelungen in Umsetzung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung. Alle daraus resultierenden Informationen für Studium, Lehre & Bewerbung sind

hier zu finden.

Besonders gefährdete Personen
Personen, die wegen einer Vorerkrankung zu einem besonders gefährdeten Personenkreis gehören, können eine Beratung des Betriebsärztlichen Dienstes zu den Sicherheitsmaßnahmen an ihrem Arbeitsplatz in Anspruch nehmen. Kontaktieren Sie dazu die Stabsstelle Arbeitssicherheit (joachim.gallhoff(at)folkwang-uni.de). Wer einer Risikogruppe angehört, kann dies den Dienstvorgesetzten mitteilen. Eine Beschäftigung vor Ort findet in dem Fall nur in einem medizinisch vertretbaren Umfang statt, soweit die Aufgaben nicht ohnehin vorrangig durch die Nutzung von Informationstechnologie erfüllt werden können.

Lassen Sie sich impfen!
Beschäftigten wird ermöglicht, während der Arbeitszeit eine vom RKI empfohlene Schutzimpfung gegen Corona bei einer anerkannten Impfstelle durchzuführen. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie unter folgendem Link: www.land.nrw/corona/impfung

Für Beschäftigte gelten folgende zusätzliche Regelungen
Home-Office
In Absprache mit der*dem Vorgesetzen sollten geeignete Tätigkeiten im Home-Office ausgeführt werden, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Eine Pflicht zur Annahme von Home-Office durch die Beschäftigten besteht nicht.

Digitale Formate
Bei Besprechungen, Dienstreisen und ähnlichen Tätigkeiten sind bei gleichem Nutzen digitale Formate zu empfehlen.

Dienstreisen
Bei Dienstreisen sind eigenständig die jeweils gültigen Corona-spezifischen Regeln für An- und Abreise sowie dem Aufenthaltsort selbstständig zu ermitteln und einzuhalten. Die hochschulinternen Regelungen gelten auch bei Nutzung der Dienstfahrzeuge.